Bremen

Wie die Kessler-Zwillinge ihren letzten Wunsch trotz strenger Bestattungsgesetze umsetzen wollen

Die geheimen Möglichkeiten der Asche: Wo darf sie aufbewahrt werden?

Die berühmten Show-Zwillinge Alice und Ellen Kessler (87) haben den Wunsch geäußert, eines Tages gemeinsam in derselben Urne beigesetzt zu werden. Sie möchten dabei auch die Asche ihrer geliebten Mutter Elsa (†69) und ihres Hundes Yello (†14) mit einbeziehen. Leider sind solche Wünsche in Deutschland aufgrund strenger Bestattungsvorschriften kaum umsetzbar. Gemäß dem Münchner Bestatter Karl Albert Denk ist es rechtlich nicht möglich, zwei Personen oder sogar einen Hund in einer Urne zu bestatten.

Es gibt jedoch viele Menschen, die ähnliche Vorstellungen haben wie die Kessler-Zwillinge. Bestatter Denk betont, dass er persönlich bereit wäre, sich für die Erfüllung des Wunsches der Kesslers einzusetzen. In Deutschland herrscht Friedhofszwang, was bedeutet, dass die Urne eines Verstorbenen normalerweise auf einem offiziellen Friedhof beigesetzt werden muss. In Bremen gibt es jedoch eine Ausnahme, wo nach der Einäscherung die Asche mit nach Hause genommen und im eigenen Garten verstreut werden darf, jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Nachbarn.

Die Möglichkeit der Ascheverstreuung zu Hause ist in den meisten deutschen Bundesländern nicht gestattet. Einige Ausnahmen gelten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wo es erlaubt ist, die Urne nach der Einäscherung im Krematorium abzuholen. Innerhalb von sechs Wochen muss die Asche jedoch auf Friedhöfen verstreut oder beigesetzt werden. Wer eine größere Autonomie über die Bestattung der Angehörigen wünscht, kann auf Bestattungsunternehmen im Ausland zurückgreifen. In Ländern wie Tschechien, der Schweiz oder den Niederlanden gibt es keine Friedhofspflicht, sodass die Asche in einer Urne mitgenommen und nach individuellem Wunsch behandelt werden kann.

Eine wichtige rechtliche Anmerkung betrifft die Rückkehr nach Deutschland. Selbst wenn die Einäscherung im Ausland erfolgt ist, muss die Urne auf einem deutschen Friedhof beigesetzt werden, da ansonsten eine Geldstrafe und die Beschlagnahmung der Urne drohen. Es ist jedoch schwierig für die Behörden nachzuweisen, wenn gegen die Friedhofspflicht verstoßen wird, da es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Dennoch bleibt die Bestattung auf einem Friedhof in Deutschland die gängige Praxis.

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Lebt in Hamburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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