Das Hauptzollamt Bremen warnt eindringlich vor dem Kauf gefährlicher Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel. In den Tagen vor Silvester werden häufig Produkte ohne Herkunftsnachweis oder mangelhafter Verarbeitung angeboten – eine potenzielle Lebensgefahr für Nutzer und Umstehende. Der Zoll erinnert daran, dass die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und ohne CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk gemäß Sprengstoffgesetz illegal ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts, ruft zur Vorsicht auf: „Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!“ Es wird eindringlich geraten, ausschließlich Produkte mit CE-Kennzeichnung zu erwerben, um gesundheitliche Risiken und rechtliche Probleme zu vermeiden. Das Zollamt hat bereits angekündigt, dass nicht regelkonformes Feuerwerk beschlagnahmt wird. Weitere Informationen über sicheres Feuerwerk sind auf der Website des Zolls verfügbar.
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