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Versicherungsstreit nach Autobahnunfall: wenn die Reparaturkosten zur Debatte stehen

Bei Schadensregulierungen nach Verkehrsunfällen kann es zu Streitigkeiten zwischen Autofahrern und ihren Versicherungen kommen. Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Bremen wirft Licht auf die Frage, wann eine Versicherung berechtigt ist, die Leistungen zu kürzen.

Im konkreten Fall stieß eine Autofahrerin auf der Autobahn gegen eine Leitplanke, wodurch die Anpralldämpfer beschädigt wurden. Die Reparaturkosten beliefen sich auf mehr als 30.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Frau sollte den Schaden regulieren, entschied jedoch, den Betrag um rund 7.700 Euro zu kürzen. Die Begründung hierfür war ein Abzug „neu für alt“, da die Versicherung die neuen Teile als höherwertiger ansah als die beschädigten.

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Das Landgericht Bremen urteilte zugunsten der Autofahrerin und entschied, dass der Austausch der Anpralldämpfer keine messbare Vermögensmehrung darstellte. Diese Teile verlieren trotz ihres Alters keinen Wert und Funktion. Ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht in der Regel nur bei Beschädigungen, bei denen ein Austausch erforderlich ist.

Generell ist ein Abzug „neu für alt“ möglich, wenn der Geschädigte durch die höherwertigen neuen Teile einen Vorteil erhält und von einer Wertsteigerung profitiert. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Es zeigt sich, dass die Frage nach einem Abzug bei Schadensregulierungen eine komplexe Materie ist, die vor Gericht geklärt werden kann.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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