Im Rechtsstreit um fehlerhafte Heizstromabrechnungen konnte eine Bedarfsgemeinschaft jetzt einen Nachzahlungsanspruch von insgesamt 1.208,23 € durchsetzen. Der Fall betraf ein Jobcenter im Märkischen Kreis, das zunächst nur einen Teilbetrag des Heizstroms übernahm, obwohl der Energieversorger die vollen Kosten abgebucht hatte. Die Differenz führte zu einer Belastung von 567,00 €, da das Jobcenter lediglich 387,35 € erstattete, während die tatsächlichen Kosten bei 3.633,56 € lagen.
Die erfolgreichen Widersprüche erforderten keine Klage und führten zu mehreren Änderungsbescheiden, die die Nachzahlungen und Rechnungsanpassungen regelten. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Bescheide der Jobcenter genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt bearbeitet werden. Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich in einem Bericht auf www.lokalkompass.de.