Österreich plant umfassende Steuererhöhungen, um einem Defizitverfahren der Europäischen Union entgegenzuwirken. Der Verhandlungsführer der künftigen Mitte-Rechts-Regierung bestehend aus der ÖVP und FPÖ diskutiert derzeit verschiedene Sparmaßnahmen, die in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören höhere Steuern auf Tabak und Glücksspiel sowie der Abbau von Privilegien für Solaranlagenbesitzer, was insgesamt drastische finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen könnte.

Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektroautos, die jährlich geschätzte 65 Millionen Euro in die Kassen spülen könnte. Diese Entscheidung, Elektroautos nicht mehr steuerfrei zu behandeln, wird aufgrund von veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend als notwendig erachtet. Kritiker betonen, dass Elektrofahrzeuge trotz ihrer umweltfreundlichen Technologie ebenfalls CO2-Emissionen verursachen und erhebliche Kosten durch ihre Nutzung der Straßeninfrastruktur mit sich bringen.

Steuerliche Behandlung von Elektroautos

Laut der Wirtschaftskammer Österreich bestehen bereits diverse steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge. So sind E-KFZ mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km im steuerlichen Sinne relevant, während E-KFZ, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, zum Betriebsvermögen gehören. Aufwendungen für diese Fahrzeuge sind vollständig abzugsfähig, was besonders für Unternehmen von Vorteil ist.

Ab dem 1. Juli 2020 kann zudem eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % für Elektrofahrzeuge geltend gemacht werden. Die Wertgrenze für steuerlich anerkannte Kosten liegt bei 40.000 Euro; darüber hinausgehende Ausgaben müssen entsprechend gekürzt werden. Bei der Nutzung von E-KFZ ist der Vorsteuerabzug unter bestimmten Bedingungen möglich, was besonders für Unternehmen von Interesse ist, die diese Autos für betriebliche Zwecke einsetzen.

Fördermaßnahmen und E-Mobilitätsoffensive

Im Jahr 2024 wird die E-Mobilitätsoffensive des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie weitergeführt. Ziel dieser Initiative ist es, die Mobilität in Österreich effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Förderungen für Privatfahrzeuge sind bereits auf der Plattform der Umweltförderung unter „E-Mobilität für Private 2024“ verfügbar. Zudem können Halter von Elektrofahrzeugen ihren genutzten Strom jährlich an bestimmte Unternehmen übertragen und erhalten dafür eine finanzielle Abgeltung.

Die Überlassung solcher Strommengen wird häufig als „ePrämie“ oder „E-Quote“ bezeichnet und unterliegt spezifischen Regelungen. Es besteht die Möglichkeit, eine pauschalierte Strommenge von 1.500 kWh pro Jahr für mehrspurige Elektrofahrzeuge geltend zu machen, wobei hierfür keine besonderen Anforderungen für zweispurige Fahrzeuge notwendig sind.

Das Interesse an Elektromobilität wird verstärkt durch verschiedene Förderprogramme und Informationsangebote. Online-Ratgeber zur E-Mobilität sowie Vergleichtools für die besten Ladetarife sind auf den Websites der WKO und weiterer Plattformen verfügbar. Um den Übergang zur E-Mobilität zu fördern, könnten die geplanten Steuererhöhungen und der Wegfall bestimmter steuerlicher Vorteile jedoch auch Anlass zur Diskussion über die generelle finanzielle Unterstützung von Umwelttechnologien geben.

Wie die Situation weiter verläuft, bleibt abzuwarten, insbesondere angesichts der bevorstehenden steuerlichen Veränderungen und der EU-Vorgaben. Austrian Economic Research wird eine entscheidende Rolle spielen, um die neuen Rahmenbedingungen zu gestalten und zu evaluieren, wie Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht werden können.

Für weiterführende Informationen zu steuerlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten für Elektrofahrzeuge besuchen Sie die entsprechenden Seiten der FAZ, WKO und österreich.gv.