RTL2 bringt in der neuen Staffel der Doku-Serie „Hartz Rot Gold“ die Lebensrealitäten von Bürgergeld-Empfängern näher. Ab dem 6. Januar 2025 wird die Show unter der Woche montags bis freitags um 16.05 Uhr ausgestrahlt. Im Fokus steht die 52-jährige Monika, die bei ihrem Ex-Partner Stefan lebt, nachdem sie sich in ihrer eigenen Wohnung nach einem Einbruch unwohl fühlt. Trotz ihrer aktuellen Wohnsituation muss sie weiterhin Miete und Strom für ihre eigene Wohnung zahlen, was zu finanziellen Belastungen führt.
Monika berichtet, dass der monatliche Strombetrag, der vom Jobcenter von ihrem Bürgergeld abgezogen wird, 196 Euro beträgt. Dies empfindet sie als zu hoch für ihre Einzimmerwohnung. Nach eigenen Angaben bleiben ihr lediglich 250 Euro zum Leben. Wegen bestehender Schulden reduziert sich dieser Betrag auf nur 150 Euro, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet. Sie wartet auf die Jahresendabrechnung, um eine mögliche Anpassung des Strombetrags zu erreichen, und plant, bis zur Klärung des Problems in der Übergangswohnung bei ihrem Ex-Partner zu bleiben.
Herausforderungen der Stromkosten
Laut den Regelungen des Bürgergeldes, die unter § 22 SGB II festgelegt sind, übernimmt das Jobcenter die Kosten für angemessene Wohn- und Heizkosten, jedoch keine Stromkosten. Der monatliche Regelsatz für Singles liegt bei 563 Euro, von denen 8,12% oder 45,72 Euro für Strom vorgesehen sind. In vielen Städten bestehen jedoch erhebliche Defizite bei den tatsächlichen Stromkosten, die zwischen 1,68 Euro und 231,48 Euro liegen können. Diese Unterdeckung führt dazu, dass hilfebedürftige Personen, wie es bei Monika der Fall ist, ihre Stromkosten aus dem Regelsatz finanzieren müssen, was häufig zu finanziellen Schwierigkeiten führt.
Besonders problematisch ist dies für Personen mit dezentraler Warmwasseraufbereitung, wo Defizite sogar bis zu 369,38 Euro betragen können. Die Kosten für Haushaltsstrom müssen selbst getragen werden, und das Jobcenter übernimmt keine Nachzahlungen für Stromkosten. Sollte es zu einem hohen Verbrauch kommen, kann das Jobcenter sogar Darlehen verweigern. Stattdessen wird geraten, mit dem Stromanbieter Ratenzahlungen zu vereinbaren oder ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Jedoch führt ein solches Darlehen zu einer Kürzung des Regelsatzes um 5% bis zur Rückzahlung.
Finanzielle Absicherung und Unterstützung
Das Bürgergeld wird an hilfebedürftige Personen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, darunter Rechnungen für Ernährung, Kleidung und Haushaltsenergie. Auch Bedarf für Unterkunft und Heizung wird durch das Jobcenter gedeckt. Die Angemessenheit dieser Kosten kann regional variieren. Monika sollte in ihrem Fall Rücksprache mit dem Jobcenter halten, um ihre individuellen Bedarfe zu klären.
Darüber hinaus sieht die Bürgergeldregelung auch Mehrbedarfe vor, die unter besonderen Lebensumständen beantragt werden können, etwa für Alleinerziehende oder bei medizinisch bedingten Ernährungskosten. Um den Lebensstandard zu sichern oder unerwartete Ausgaben zu decken, wird empfohlen, monatlich einen Betrag zu sparen. Generell sind Rückerstattungen von Stromkosten dem Jobcenter zu melden, da sie als Einkommen angerechnet werden.
Diese Herausforderungen und Unterstützungsmechanismen werden in der kommenden Staffel von „Hartz Rot Gold“ beleuchtet, sodass Zuschauer einen tiefen Einblick in die Realität von Menschen erhalten, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Für weitere Details zu den finanziellen Aspekten des Bürgergeldes und den spezifischen Regelungen zu Stromkosten können Interessierte die Webseiten von Der Westen, Bürgergeld.org und Arbeitsagentur besuchen.