Der Streit um den Campingplatz „Regenbogencamp“ in Prerow hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Ein Gerichtsvollzieher wird mit der Räumung der Dünenfläche beauftragt. Laut Mopo liegt das Räumungsurteil des Landgerichts Rostock bereits seit drei Monaten vor, doch die Betreiber der Regenbogen AG haben eine freiwillige Räumung des Geländes verweigert. Hierbei handelt es sich um ein umstrittenes Terrain, das der landeseigenen Stiftung Naturschutz und Umwelt gehört.
Umweltminister Till Backhaus (SPD) hat gegenüber der Presse erneut betont, dass das Vorgehen der Regenbogen AG zu Verzögerungen im Prozess führt, etwa bei der Diskussion über die zukünftige Nutzung des Campingplatzes. Ein runder Tisch, der in Schwerin einberufen wurde, um die Angelegenheit zu erörtern, hat jedoch die Betreiber nicht eingeladen, was bei deren Vorstand Patrick Voßhall für Unmut sorgte. Er kritisiert die Einladungspolitik und bezeichnet den runden Tisch als wenig sinnvoll ohne die Beteiligung der Regenbogen AG.
Inhaltliche Differenzen und mögliche Lösungen
Trotz der angespannten Situation sieht Minister Backhaus Potential für einen zukünftigen Betrieb des Campingplatzes. Der neue Pächter, Camper‘s Friend, hat erklärt, dass in diesem Jahr zumindest Teile des Platzes für Gäste geöffnet werden sollen. Dabei handelt es sich jedoch um eine Übergangslösung, da eine reguläre Nutzung aufgrund der geplanten Abstellung von Strom und Wasser nicht mehr möglich ist. Die ödenden Umstände und die ständigen Probleme machen es nahezu unmöglich, den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Die Regenbogen AG hat allerdings nicht nur mit der Räumung der Dünenfläche zu kämpfen: Auch eine Klage zur Räumung eines weiteren Teils des Platzes steht im Raum. Dies könnte die Schwierigkeiten für die Betreiber weiter verstärken und die geplanten Pläne für eine zwischengeschaltete Nutzung gefährden. Die Thematik berührt auch grundlegende Fragen zur Genehmigungsfähigkeit von Campingplätzen, wie sie im rechtlichen Kontext behandelt werden. Beispielsweise ist ein Campingplatz im faktischen Dorfgebiet ohne Genehmigung nicht zulässig, was die Rechtsprechung in mehreren Fällen festhielt, wie juraforum.de berichtet.
Die Situation rund um das Regenbogencamp stellt nicht nur eine Herausforderung für die aktuellen Betreiber dar, sondern wirft auch Fragen über die zukünftige Gestaltung von Freizeitangeboten und Naturschutz in der Region auf. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie sich dieser komplexe Konflikt zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und der lokalen Gemeinschaft weiterentwickeln wird.