In der heutigen RTL-Zwei-Reportage „Armes Deutschland“ wird ein Einblick in die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern gegeben. Im Mittelpunkt steht die 38-jährige Sandra aus Herten, die gemeinsam mit ihrem 24-jährigen Sohn Jan lebt. Sie berichten über ihre Herausforderungen und die Gründe, warum sie nicht vollzeit arbeiten können.

Sandras ungewöhnlicher Grund für ihre Teilzeitarbeit ist die Verantwortung für ihre drei Katzen. Sowohl sie als auch ihr Sohn haben sich entschieden, nur geringfügig zu arbeiten, um insgesamt maximal 160 Euro im Monat zu verdienen. Trotz ihrer Wohnsituation in einer Dreizimmerwohnung, in der sie mit 1.100 Euro monatlich auskommen müssen, betont Sandra, dass alle Grundbedürfnisse wie Miete, Strom und Katzenfutter dank des Bürgergeldes gedeckt sind. Dies führt dazu, dass sie eine gewisse innere Ruhe verspüren: „Mit Bürgergeld schläft man besser“, äußert sie.

Die Situation der Bürgergeld-Empfänger

Wie Sandra und Jan leben viele Menschen von staatlichen Unterstützungen, doch sie sind eher die Ausnahme. Laut Berichten streben viele Sozialleistungsempfänger aktiv eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt an. Sandra bezieht seit ihrem 15. Lebensjahr staatliche Unterstützung, nachdem sie ihre Ausbildung zur Bürogehilfin abgebrochen hat. Ihr Sohn Jan, der die gleiche Abneigung gegenüber einer vollständigen Beschäftigung verspürt, möchte nicht „ausgebeutet“ werden.

Diese Lebensweise wirft Fragen auf über die Ansprüche und Bedingungen des Bürgergeldes. Es wird erklärt, dass dieses Geld an die Erwerbsfähigkeit der Empfänger gekoppelt ist. Laut Informationen von Bürgergeld.org müssen die Empfänger täglich mindestens drei Stunden arbeiten können oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Unterstützungsanspruch leben. Fehlt die Erwerbsfähigkeit, können Sozialhilfeleistungen beantragt werden.

Wie Bürgergeld und Arbeitslosengeld kombiniert werden können

Ein zentraler Aspekt des Bürgergeldes ist die Möglichkeit, es mit Arbeitslosengeld zu kombinieren. Diese Regelung gilt für Personen, bei denen das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Bürgergeld.org erläutert, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt, dass mindestens dreizehn Wochen vor der Antragstellung Versicherungszeiten geleistet wurden und man aktiv nach einem neuen Job sucht. Der Betrag des Arbeitslosengeldes beläuft sich in der Regel auf 60 Prozent des letzten Nettolohns.

Für viele Bürgergeld-Empfänger ist diese Kombination von Bedeutung, da die Höhe des Bürgergeldes direkt von der individuellen finanziellen Lage abhängt. Wenn das Arbeitslosengeld zu niedrig ausfällt, sollte ein Antrag auf Bürgergeld gleichzeitig gestellt werden, um einen weiteren finanziellen Puffer zu schaffen.

Der Gang zur Behörde gestaltet sich einfach: Anträge auf Bürgergeld und Wohngeld können formlos per E-Mail an das Jobcenter gesendet werden, wobei der förmliche Antrag nachgereicht werden muss. Dieses Verfahren erspart Zeit und Aufwand für die Antragsteller.

Insgesamt zeigt die Reportage einen Mikrokosmos der Lebensrealitäten von Bürgergeld-Empfängern und wirft ein Licht auf die komplexen sozialen Fragestellungen, die hinter diesen Unterstützungsmaßnahmen stehen.

Die Folge von „Armes Deutschland“ mit Sandra und Jan wird am 24. September 2024 um 20:15 Uhr ausgestrahlt.