Die Diskussion über das aufgesetzte Parken in Bremen nimmt an Intensität zu. Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) strebt einen „Mobilitätsfrieden“ an, doch der Umgang mit den bestehenden Parkregelungen steht weiterhin im Mittelpunkt der Debatte. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Ünsals Ressort einen Vier-Stufen-Plan entwickelt, um die Situation neu zu regulieren. Dies wurde zuletzt in einer Sitzung der Verkehrsdeputation thematisiert, wo die unterschiedlichen Perspektiven und Bedenken der politischen Akteure deutlich wurden.

Wolfgang Köhler-Naumann, einer der Kläger gegen das aufgesetzte Parken, äußerte scharfe Kritik an Ünsals Vorgehen. Er bemängelte, dass im Konzept klare Zeitziele fehlen. Diese Kritik wurde von anderen Fraktionen aufgenommen, darunter Ralph Saxe (Grüne) und Michael Jonitz (CDU). Letzterer betonte, dass der Senat nicht in Übereinstimmung mit geltendem Recht agiere, während Saxe ebenfalls konkrete Zeitpläne forderte.

Geplante Maßnahmen zur Parkraummanagement

Die geplanten Maßnahmen zur Einschränkung des Gehwegparkens sollen insbesondere in Wohngebieten umgesetzt werden, was zu einer „Parkplatzsuche ohne Ende“ führen könnte, warnte die CDU. Ein Konzept hierzu wird am heutigen 16. Januar 2025 in der Verkehrsdeputation erörtert. Jonitz äußerte Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit der neuen Regelungen durch das Ordnungsamt und forderte klare Alternativen, insbesondere weil ursprüngliche Klagen gegen das Gehwegparken in Straßen der Neustadt, Findorff und dem Viertel gestellt wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2024 entschieden, dass das Gehwegparken in diesen Straßen verboten ist. Um dem Rechnung zu tragen, wurden bereits Halteverbotsschilder und Markierungen in 13 Wohnstraßen aufgestellt, um die Rettungssicherheit zu verbessern.

Vier-Stufen-Plan

Die erste Stufe des neuen Plans zur Regelung des Parkens soll bis Mitte 2025 auf alle innenstadtnahen Quartiere ausgedehnt werden. Dies betrifft die Gebiete Östliche Vorstadt, Mitte, Findorff, Neustadt, Schwachhausen und Walle. Die zweite Stufe zielt darauf ab, die Rettungssicherheit im gesamten Stadtgebiet bis Ende 2025 zu verbessern. In stark frequentierten Straßen wird das Gehwegparken vollständig verboten, insbesondere in der Nähe von Schulen und Seniorenheimen.

Insgesamt sollen 38 Quartiere, die als besonders handlungsbedürftig angesehen werden, noch im Jahr 2025 neu geregelt werden, während die abschließende vierte Stufe weniger zentrale Stadtteile mit unklarem Zeitrahmen betrifft. Die Kritik an der fehlenden Transparenz und Fortschrittlichkeit in Bezug auf Quartiersgaragen bleibt bestehen.

Finanzierung und Mobilitätskonzepte

Ein weiteres zentrales Thema ist die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Die erwarteten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung könnten womöglich nicht ausreichen, um die Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Gunnar Polzin, Abteilungsleiter für Verkehr, erklärte, dass die Steuerung des ruhenden Verkehrs durch neue Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparkzonen erfolgen soll, um negative Verdrängungseffekte zu vermeiden. Zudem soll ein gemeinsames Vorgehen entwickelt werden, um die Bürger umfassend über die neuen Regelungen zu informieren, ähnlich wie bei der Sanierung der Weserbrücken.

Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG), das seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft ist, prägt ebenfalls die Diskussion um Stellplätze und Mobilitätsmanagement in Bremen. Es regelt die Anforderungen für Stellplätze und Mobilitätsmanagement in Neubauten und bei Nutzungsänderungen. Ziel ist es, den Besitz und die Nutzung von Kraftfahrzeugen zu reduzieren, wobei die Forderung besteht, dass der Mobilitätsbedarf durch verschiedene Maßnahmen wie Carsharing und Bikesharing abgedeckt wird.

Die Umsetzung eines gelungenen Mobilitätskonzepts soll sowohl umweltfreundliche Mobilitätsverhalten unterstützen als auch zur Schaffung von Pkw-freien Haushalten beitragen. Eine Studie hat bereits gezeigt, dass solche Konzepte positive Effekte auf die Wohnsituation haben können.