BremenWissenschaft

Rechtliches Urteil: Versicherung will bei Beschädigung der Leitplanke Leistungen kürzen

Die Schadensregulierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann zu Diskussionen führen, wenn es um die Bewertung von beschädigten Teilen geht. In einem Fall, der vor dem Landgericht Bremen verhandelt wurde, wurde festgestellt, dass ein Abzug „neu für alt“ nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist. Konkret ging es um die Beschädigung von Anpralldämpfern an einer Leitplanke, deren Austausch die Autobahnmeisterei mit über 30.000 Euro veranschlagte.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Autofahrerin war bereit, den Schaden zu regulieren, jedoch unter Vorbehalt eines Abzugs. Sie argumentierte, dass die neu anzuschaffende Leitplanke höherwertiger wäre als die beschädigten Teile, und wollte daher einen entsprechenden Betrag abziehen. Das Landgericht entschied jedoch, dass der Austausch der Anpralldämpfer keinen wirtschaftlichen Vorteil darstellt, da die Funktion und der Wert dieser Teile trotz ihres Alters intakt bleiben.

Generell ist ein Abzug „neu für alt“ möglich, wenn der Geschädigte durch den Austausch höherwertiger Teile einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Es bleibt also wichtig, dass alle Parteien bei der Schadensregulierung transparent und nachvollziehbar handeln, um mögliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Bremen News Telegram-Kanal
Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 17
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 128
Analysierte Forenbeiträge: 53

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"