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Pflegezeiten und Entgelt: Was Arbeitnehmer bei der Pflege von Angehörigen wissen müssen.

Zusätzliche Unterstützung für die Pflege von Angehörigen in Bremen

Die Pflege von Angehörigen kann eine unerwartete Belastung für Familienmitglieder darstellen, sei es nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder aufgrund einer plötzlichen Erkrankung. Neben der emotionalen Herausforderung stellt sich oft die Frage, wie man den Pflegeaufwand mit dem eigenen Job vereinbaren kann.

In Bremen haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich einmal im Kalenderjahr für akut auftretende Pflegesituationen bis zu zehn Arbeitstage lang von ihrer Arbeit freistellen zu lassen. Doch was passiert während dieser Zeit mit dem Gehalt?

Josephine Klose, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, erklärt in der Zeitschrift BAM (Ausgabe Juli/August), dass Beschäftigte in dieser Zeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben. Dieses kann von nahen Angehörigen beantragt werden und entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Langfristige Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege von Angehörigen

Sollte sich herausstellen, dass die Pflege eines nahen Angehörigen über einen längeren Zeitraum erforderlich ist, gibt es in Bremen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Beschäftigte für bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen, vorausgesetzt sie arbeiten im Jahresdurchschnitt mindestens 15 Wochenstunden.

Das Pflegezeitgesetz sieht sogar eine vollständige Freistellung von der Arbeit für sechs Monate vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Familienpflegezeit kann dann nahtlos in eine Pflegezeit übergehen und insgesamt bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen, um die Beschäftigten in dieser herausfordernden Phase zu unterstützen.

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