Osterholz

Angeklagte verstößt gegen Bewährungsauflagen: Strafe ohne Bewährung angemessen laut Richter

„Täuschung und Konsequenzen: Einblick in das Leben einer dreifachen Mutter“

Die jüngsten Ereignisse in Osterholz-Scharmbeck haben erneut die Schlagzeilen geprägt und zeigen die Folgen eines Betrugsfalles, der eine Mutter von drei Kindern ins Gefängnis bringt. Eine 36-jährige Frau wurde kürzlich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, nachdem sie sich trotz einer Bewährungsstrafe weiterhin strafbar gemacht hat.

Die Angeklagte, die wegen Betruges in 27 Fällen verurteilt wurde, setzte ihre Betrugsmasche fort, indem sie Waren über soziale Medien wie Facebook Messenger, WhatsApp und Ebay-Kleinanzeigen anbot, aber nicht lieferte. Trotz der Warnung des Strafrichters Markus Bode und des Bewährungshelfers Michael Torsch setzte die Frau ihr Verhalten fort und kassierte rund 650 Euro durch sechs Betrugstaten.

Die Verteidigung betonte, dass die Angeklagte sich während der Tat in einer persönlichen und sozialen Krise befand. Der Verteidiger Marvin McKay argumentierte, dass die Freiheitsstrafe angemessen sein müsse, jedoch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dennoch entschied Strafrichter Bode, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gerechtfertigt ist.

Für die betroffene Familie bedeutet dieses Urteil eine einschneidende Veränderung. Während die Mutter von drei Kindern die Konsequenzen ihres Handelns tragen muss, bleibt die Zukunft für sie und ihre Familie ungewiss. Die Gefängnisstrafe und die Einziehung des erlangten Geldes stellen einen schweren Schlag für die Angeklagte und ihre Angehörigen dar. Es wird nun entscheidend sein, wie die Familie mit dieser Herausforderung umgeht und welche Unterstützung sie in dieser schwierigen Zeit erhalten wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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