In sieben Wochen beginnt in Bremen die Anmeldephase für die traditionellen Osterfeuer. Veranstalter stehen in den Startlöchern, während die Beiratsfraktionen hoffen, dass die Innenbehörde bald Klarheit über die neuen Regelungen schafft. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung dieser Regelungen wurde durch verschiedene Ereignisse im vergangenen Jahr besonders deutlich, als es zu mehreren Vorfällen kam, die die Sicherheitslage in Frage stellten. Weser Kurier berichtet, dass die Innenbehörde derzeit an einer überarbeiteten Verfügung für Osterfeuer arbeitet, die sich bereits in der finalen Abstimmung befindet. Karen Stroink von der Innenbehörde rechnet mit einem Ergebnis in einigen Tagen.

Im letzten Jahr gab es aus den Stadtteilen Blumenthal sowie Lesum und Grambke Kritik an den Kontrollen des Ordnungsdienstes. Kritische Momente gipfelten in einem Vorfall, als eine Feuerwehr ihr eigenes Osterfeuer löschen musste. In Rekum wurde ein Osterfeuer vorzeitig beendet, da man es als zu groß erachtete. Dabei wiesen die Feuerwehrleute darauf hin, dass die Größe des Feuers kleiner war als in den Vorjahren. Diese Unstimmigkeiten haben das Innenressort dazu veranlasst, die Entscheidung der Kontrolleure als unglücklich zu bewerten. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Chef der Farger Feuerwehr zurückgenommen.

Geplante Regelungen und Sicherheitsaspekte

Den neuen Regelungen wird erwartet, dass sie spezifische Bestimmungen über die Größe und den Abstand der Osterfeuer zu Gebäuden und brennbaren Materialien enthalten. Nach den aktuellen Bestimmungen dürfen Osterfeuer in Bremen nur am Ostersonnabend und Ostersonntag von 19 bis 24 Uhr abgebrannt werden. Ein Mindestabstand von 200 Metern zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen muss eingehalten werden, ebenso zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Feuerstelle 14 Tage im Voraus bei der Ortspolizeibehörde anzumelden, um eine sichere Durchführung zu gewährleisten, wie Feuerwehr Bremen feststellt.

Zusätzlich gibt es klare Vorgaben zu den Materialien, die verwendet werden dürfen. Nur trockenes und unbehandeltes Holz sowie Pflanzenreste sind erlaubt, während Brandbeschleuniger strikt verboten sind. Auch die Aufschichtung der Brennmaterialien darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen beginnen und muss unmittelbar vor dem Entzünden umgeschichtet werden, um Tierlebensräume nicht zu gefährden. Bei Gefahr der Brandausbreitung ist das Feuer sofort zu löschen, und es müssen ausreichend Löschgeräte bereitgehalten werden.

Vorbereitungen für Osterfeuer

Die Feuerwehren spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherheit der Osterfeuer. Sie sind häufig die Veranstalter und sorgen dafür, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Ein häufiges Problem bei Osterfeuern ist, dass sie außer Kontrolle geraten, nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, oder es Fehlalarme durch Rauchentwicklung gibt. Feuerwehr Magazin gibt wichtige Sicherheitstipps für die Planung an, darunter die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Anmeldung sowie die Überwachung der Feuerstelle während des Abbrennens.

Zusätzlich sollten Veranstalter jederzeit sicherstellen, dass genügend Kräfte für die Brandsicherheitswache eingeplant sind, um eine Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Es ist ratsam, während der Veranstaltung auch die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten und darauf zu achten, dass sämtliche Brandschutzmaßnahmen strikt beachtet werden. Nur durch ein gut durchdachtes Konzept kann die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden.