Im Land Bremen stehen umfassende Änderungen für Hundehalter bevor, die voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bremer Senat plant die Einführung eines Hundeführerscheins, der sowohl eine theoretische als auch eine praktische Sachkundeprüfung umfasst. Die erste Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs steht bereits für den kommenden Dienstag an, woraufhin die Bürgerschaft darüber abstimmen könnte, wie Weser Kurier berichtet.

Ein zentraler Bestandteil dieser neuen Regelungen ist die Sachkundepflicht für Hundehalter. Zukünftig wird jeder Halter nachweisen müssen, dass er über das notwendige Wissen im Umgang mit Hunden verfügt, bevor er einen Hund erwerben kann. Die theoretische Prüfung muss vor dem Kauf abgelegt werden, während eine praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung absolviert werden muss, zusammen mit dem Hund. Personen, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund besaßen und bereits eine theoretische Prüfung abgelegt haben, sind von der erneuten Prüfung befreit.

Ziele und Hintergründe der Regelungen

Die Einführung des Hundeführerscheins zielt darauf ab, den Rückgang von Spontankäufen zu fördern, die häufig zu einem Aufenthalt der Tiere im Tierheim führen. Insbesondere in den letzten Jahren wurde ein Anstieg von Beißvorfällen festgestellt. Im Jahr 2023 zählte man 47 Vorfälle, darunter ein schwerwiegender Angriff eines Rottweilers auf ein Kind. Um diesen Bedrohungen zu begegnen, ist der Sachkundenachweis eine adäquate Maßnahme, um Hundehalter auf die Herausforderungen der Hundehaltung vorzubereiten, wie Deutsche Familienversicherung betont.

Die theoretische Prüfung umfasst Kenntnisse über Hundeverhalten, Erziehung sowie rechtliche Bestimmungen. Der praktische Teil hingegen prüft die Alltagstauglichkeit des Hundes und die Fähigkeit des Halters, diesen zu führen. Ein umfassendes Wissen über artgerechte Haltung und Gefahrenvermeidung wird von den Haltern erwartet.

Kennzeichnung, Versicherung und Kosten

Zusätzlich zu den Prüfungen müssen Hunde in Bremen nun auch mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dieser wird von einem Tierarzt injiziert. Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund in einem anerkannten Haustierregister zu registrieren und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Mindestdeckung bei 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden liegen muss. Diese Regelungen tragen dem steigenden Bedarf an Sicherheits- und Haftungsmechanismen Rechnung, wie Haustiere Wissen feststellt.

Die Kosten für die neuen Vorschriften belasten die Hundehalter zusätzlich. Während die Kennzeichnungskosten etwa 50 Euro betragen, liegen die Preise für die Haftpflichtversicherung zwischen 40 und 110 Euro jährlich. Die genauen Gebühren für den Sachkundenachweis sind derzeit noch unklar, jedoch sind in Niedersachsen ähnliche Prüfungen für ca. 200 Euro erforderlich.

Abschließend lässt sich sagen, dass die neuen Regulierungen im Bereich der Hundehaltung in Bremen weitreichende Konsequenzen für alle Hundehalter haben werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen die Hundehaltung verändern und ob sie letztendlich zu einer Reduzierung von Beißvorfällen sowie einer verantwortungsbewussteren Haltung von Hunden führen werden.