Bremen

Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung: Tipps und Tricks für Mieter

Abrechnung verschwunden? So bewahren Sie den Überblick!

Die Nebenkostenabrechnung kann für Mieter ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung sein. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass die Abrechnung erst später im Jahr eingeht. In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um trotzdem die Abrechnung in der Steuer geltend zu machen. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. gibt Verbrauchern drei Optionen an die Hand: Sie können die Abrechnung nachreichen, falls der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, eine Frist von einem Monat nutzen, um Einspruch zu erheben, wenn der Bescheid bereits vorhanden ist, oder die Nebenkostenabrechnung im darauffolgenden Jahr einreichen.

Es ist auch möglich, mehrere Abrechnungen in einer Steuererklärung anzugeben, wie die Steuer-App TaxFix informiert. Dabei können Mieter verschiedene Nebenkosten in der Steuer geltend machen, darunter Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Zu diesen zählen beispielsweise Treppenhausreinigung, Wartungsarbeiten, Gartenpflege, Schornsteinfegerdienste, Straßenreinigung und Winterdienst. Es gilt jedoch, Obergrenzen zu beachten: Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) können bis zu 4000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen in der Steuer abgesetzt werden.

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Ein wichtiger Aspekt bei der Geltendmachung von Nebenkosten in der Steuererklärung ist die Trennung von Arbeits- und Materialkosten in der Abrechnung. Sollten diese nicht separat ausgewiesen sein, können die Aufwendungen vom Finanzamt möglicherweise nicht anerkannt werden. Es ist zu beachten, dass nur 20 Prozent der Kosten insgesamt in der Steuerermäßigung berücksichtigt werden können. Im Bereich der Steuervergünstigungen gab es im März 2024 eine Erhöhung der Steuerpauschale für bestimmte Umzüge.

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Lebt in Hamburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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