Am Flughafen München wird heute und morgen ein umfassender Warnstreik durchgeführt, zu dem die Gewerkschaft Verdi aufgerufen hat. Der Streik hat zu gravierenden Einschränkungen im Flugverkehr geführt: Über 80 Prozent der rund 1.300 für heute und morgen geplanten Flüge sind bereits gestrichen worden. Dies betrifft mehr als 1600 Flugverbindungen, die nicht wie vorgesehen starten oder landen können, wie KN.online berichtet.
Der Warnstreik in München, der am Donnerstag, den 27. Februar, um 0 Uhr begann und bis Freitag, den 28. Februar, um 24 Uhr andauern soll, betrifft nicht nur den Münchner Flughafen. Auch in anderen Städten sind Flüge ausgefallen, zu den betroffenen Flughäfen gehören Hamburg, Hannover und Bremen. In Hamburg beispielsweise müssen Passagiere mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen, da auch dort zahlreiche Flüge annulliert wurden, besonders im Vorfeld der bayerischen Faschingsferien, die am Samstag beginnen.
Hintergrund des Streiks
Der Streik ist Teil der Forderungen von Verdi im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft fordert ein Lohnplus von acht Prozent oder einen Mindestzuschuss von 350 Euro monatlich sowie drei zusätzliche freie Tage für die Beschäftigten. Diese Forderungen werden insbesondere im Hinblick auf die Arbeitssituation im Luftverkehrsbereich geltend gemacht. Laut T-Online sind die Verhandlungen zwischen Verdi und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen bisher gescheitert, was zu diesem starken Signal in Form des Warnstreiks führte.
Die Flughafengesellschaft FMG hat Passagiere über die Streichungen auf ihrer Webseite informiert und empfiehlt, sich im Vorfeld über die Flugverbindung zu informieren. Bereits vor dem offiziellen Beginn des Streiks wurden am Mittwochabend erste Flüge annuliert. Der Flughafen bleibt trotz der massiven Einschränkungen geöffnet, doch die Passagiere müssen mit einem stark reduzierten Flugplan und Verspätungen rechnen.
Rechte der Passagiere
Reisende, die von den Flugausfällen betroffen sind, haben verschiedene Rechte. Bei Annullierungen oder Verspätungen aufgrund von Streiks haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls auch auf Unterbringung in Hotels. Airlines sind verpflichtet, Ersatztransport zu organisieren, und in bestimmten Fällen können auch Entschädigungsansprüche von 250 bis 600 Euro geltend gemacht werden. Diese Ansprüche bestehen, selbst wenn der Flug nicht direkt während des Streiks ausgefallen ist, informiert Focus.
Für Samstag, den ersten Tag der bayerischen Faschingsferien, wird am Münchner Flughafen ein weitgehend normaler Betrieb mit etwa 800 geplanten Flugbewegungen erwartet. Die Lufthansa Gruppe hat bereits betroffenen Passagieren kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen angeboten, um die Unannehmlichkeiten zu minimieren.
Die Situation bleibt jedoch angespannt, und weitere Annullierungen sind nach wie vor möglich. Reisende sollten sich regelmäßig über den Status ihrer Flüge informieren und sich über ihre Rechte im Klaren sein.