Bremen

Krankmeldung: Diese vier Regeln sollten alle Arbeitnehmer kennen!

Die richtige Krankmeldung ist für Arbeitnehmer ein absolutes Muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wie Merkur.de berichtet, sollten Mitarbeiter bei Krankheit umgehend ihren Arbeitgeber informieren, meist per Telefon oder E-Mail, noch bevor der Arbeitstag beginnt. Andernfalls riskieren sie eine Abmahnung, und wiederholte Verstöße können zu einer Kündigung führen. Zudem haben Unternehmen das Recht, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen, auch wenn das im Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt ist. Eine gesetzliche Regelung sieht die Vorlage eines Attests spätestens ab dem vierten Krankheitstag vor.

Rechte und Pflichten während der Krankmeldung

Ein gängiger Irrtum ist, dass Beschäftigte während der Krankschreibung das Haus nicht verlassen dürfen. In Wahrheit ist es erlaubt, einen Spaziergang zu machen oder einkaufen zu gehen, solange dies den Gesundheitszustand nicht verschlechtert. Arbeitgeber können Verdachtsmomente auf eine missbräuchliche Krankmeldung haben und dazu berechtigt sein, die Krankmeldung zu überprüfen, wie Süddeutsche.de ergänzt. Diese Überprüfung ist jedoch nur möglich, wenn eine spezifische Begründung für die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Ein faszinierendes Thema, das viele Arbeitnehmer betrifft, ist die telefonische Krankschreibung: Laut einer Umfrage glauben 66 Prozent der Befragten, dass diese Möglichkeit ausgenutzt wird. Viele hatten bereits den Mut, ihre Arbeit krank aufzunehmen, weil der Arztbesuch als zu lästig empfunden wurde. Diese Situation unterstreicht die individuelle Natur der Arbeitsunfähigkeit, die von Person zu Person unterschiedlich wahrgenommen wird. Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeiter verantwortungsbewusst entscheiden, ob sie arbeiten sollten oder nicht.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 11
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 23
Analysierte Forenbeiträge: 50

Referenz
www.merkur.de
Weitere Infos
www.sueddeutsche.de
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