Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) hat scharfe Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung geübt. Er bemängelt, dass der Sparkurs des Landes die Städte und Gemeinden stark belastet. Trotz mehrfacher Klausurtagungen und Gespräche hält die Landesregierung an gravierenden Kürzungen fest, die die kommunale Infrastruktur gefährden könnten. Kämpfer hat die Behauptung der Landesregierung, Sparmaßnahmen seien „alternativlos“, zurückgewiesen. Stattdessen gibt es für andere Projekte, die nicht unmittelbar mit der kommunalen Grundversorgung zu tun haben, ausreichend Mittel.
Zusätzlich hat Kämpfer die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Landesregierung angesprochen, die Kommunen angemessen auszustatten. Diese steht im direkten Gegensatz zu den aktuellen Maßnahmen, die vor allem die Haushaltslage von Städten wie Kiel und Lübeck belasten. Vertreter kommunaler Landesverbände haben bereits angekündigt, verschiedene Alternativen zur Streichung wichtiger Finanzierungsbeiträge des Landes zu prüfen.
Kritik an der Personalpolitik
Die Kritik richtet sich besonders gegen die geplanten Erhöhungen beim Landespersonal, während andere Bundesländer wie Bremen und Hessen bereits ernsthafte Einsparungen vorgenommen haben. In Bremen gibt es Vorgaben zur Einsparung von 1,5 Prozent der Stellen außerhalb von Polizei, Justiz und Schulen. Hessen hingegen besetzt jede dritte Stelle nicht neu, was potenziell jährliche Einsparungen von etwa 20 Millionen Euro bringen könnte. Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbands Schleswig-Holstein, fordert eine ehrliche Aufgabenkritik sowie eine Reduktion von Aufgaben, um die finanzielle Lage der Kommunen zu stabilisieren.
Die großen Städte, insbesondere Lübeck und Kiel, sind von den angekündigten Kürzungen und dem Personalabbau stark betroffen. Auch die SPD-Landtagsfraktion übt scharfe Kritik an der Landesregierung und sieht ein Versagen in Krisenzeiten sowie das Brechen früherer Vereinbarungen.
Die vielfältigen Aufgaben der Kommunen
Die Kommunen in Schleswig-Holstein erfüllen eine Vielzahl an Aufgaben zur Betreuung ihrer Einwohner. Dazu zählen unter anderem die Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung sowie der Bau von Schulen und Kindergärten. Auch der öffentliche Personennahverkehr und die Förderung kultureller Einrichtungen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Diese vielfältigen Aufgaben müssen durch entsprechende Einnahmen finanziert werden, die aus Gebühren, Steuereinnahmen und Zuweisungen vom Bund und Land stammen.
Die Planung und Führung der Haushaltswirtschaft der Gemeinden müssen nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen, wobei spezifische rechtliche Grundlagen, bekannt als kommunales Haushaltsrecht, gelten. Dies bildet die Grundlage für die operative Tätigkeit der Kommunen, die unter den aktuellen Umständen zunehmend herausfordernd wird, wie die angesprochene finanzielle Misere verdeutlicht.
Für weiterführende Informationen zu kommunalen Finanzen in Schleswig-Holstein können Interessierte die Seiten von kn-online, schleswig-holstein.de und haushaltssteuerung.de besuchen.