Bremen

Kfz-Haftpflichtversicherung: Streit um Schadensregulierung bei beschädigter Leitplanke

Autofahrer, die das Eigentum Dritter beschädigen, können sich in der Regel auf ihre verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung verlassen, um die Kosten zu decken. Es kommt jedoch vor, dass Versicherer nicht bereit sind, alle Kosten zu übernehmen. Ein Beispiel dafür ist die Situation, in der der Versicherer die ersetzten Teile als hochwertiger betrachtet als die beschädigten und daher einen Abzug „neu für alt“ vornimmt.

Ein konkretes Beispiel hierfür war ein Fall, in dem eine Autofahrerin auf der Autobahn einen Unfall hatte, bei dem die Leitplanke beschädigt wurde. Die Reparaturkosten betrugen mehr als 30.000 Euro, aber der Versicherer wollte nicht die gesamte Summe erstatten. Er kürzte den Betrag um etwa 7.700 Euro, da er argumentierte, dass eine neue Leitplanke als höherwertig angesehen werden sollte als die beschädigte.

Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht, dass der Austausch der Anpralldämpfer keinen wirtschaftlichen Vorteil darstellte, da diese Teile trotz ihres Alters keinen Wertverlust oder Beeinträchtigung ihrer Funktion zeigten. Daher musste die Versicherung die Differenz bezahlen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Abzug „neu für alt“ möglich sein kann, wenn die neuen Teile höherwertiger sind als die alten und der Geschädigte dadurch einen Vorteil erhält. Diese Entscheidung sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, um eine faire Schadenregulierung sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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