Der Streit zwischen Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen erreicht einen entscheidenden Punkt. Am 14. Januar 2024 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die rechtlichen Grundlagen dieser Auseinandersetzung entscheiden. Der Innensenator von Bremen, Ulrich Mäurer (SPD), äußerte sich optimistisch, da die vorhergehenden Gerichtsinstanzen, einschließlich des Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, bereits zugunsten Bremens entschieden hatten. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen haben, nicht nur für Bremen, sondern auch für andere Bundesländer, die ähnliche Regelungen in Betracht ziehen könnten.
Seit über zehn Jahren bemüht sich Bremen, die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen. Aktuell erhebt nur Bremen Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen im Weserstadion. In der vergangenen Saison (2023/2024) fielen bei der ersten und zweiten Bundesliga knapp 1,6 Millionen Polizeiarbeitsstunden an, was den Einsatz von etwa 1220 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten entspricht. Die Verantwortung für diese hohen Kosten liegt derzeit vollständig bei den Steuerzahlern.
Anhaltende rechtliche Auseinandersetzung
Bremen hat 2014 ein Gesetz erlassen, das Gebühren für Hochrisikospiele vorsieht. Diese Gebühren werden erhoben, wenn bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern zusätzliche Polizeikräfte erforderlich sind. Mäurer betont, dass die Dimensionen der Polizeieinsätze unhaltbar seien, und verweist auf die über 104 Millionen Euro, die in der letzten Spielrunde vom Bund und den Ländern für Polizeieinsätze getragen wurden. Bremen erzeugte hieraus eine finanzielle Belastung und stellte der DFL bereits acht Rechnungen über insgesamt 2.671.000 Euro aus.
Obwohl die DFL nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im März 2019 sechs Rechnungen in Höhe von 1.952.000 Euro bezahlte, wies sie die Bremer Regelung weiterhin als verfassungswidrig zurück und klagte gegen diese Praxis in Karlsruhe. Die DFL argumentiert, dass die Sicherheit eine staatliche Aufgabe sei und auch die Heimvereine für die entstehenden Kosten verantwortlich sollten. Diese unterschiedlichen Standpunkte führen dazu, dass die zentrale Frage im Rechtsstreit ist: Muss der Staat die öffentliche Sicherheit vollständig aus Steuermitteln finanzieren?
Relevante Fallbeispiele und Auswirkungen
Ein Beispiel für die hohen Kosten ist ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015, bei dem der Stadt Bremen Mehrkosten von rund 415.000 Euro für Polizeieinsätze entstanden. Bremen hat einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro für ein Hochrisikospiel im Jahr 2015 ausgestellt, die DFL weigerte sich jedoch, diese Kosten zu übernehmen.
Die Diskussion um die Kostenbeteiligung hat im deutschen Fußball große Bedeutung, speziell angesichts des hohen Stellenwerts des Sports im Land. Stadien sind regelmäßig gut gefüllt, und die anstehenden Entscheidungen könnten langfristige Änderungen in der Kostenstruktur zur Folge haben. Viele Bundesländer könnten, abhängig von der Entscheidung in Karlsruhe, ähnliche Regelungen entwickeln, um die finanziellen Belastungen zu teilen.