Die Diskussion um die Kostenverteilung bei Hochrisikospielen im deutschen Fußball hat durch eine recent Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine neue Dimension erhalten. Laut den Informationen von faz.net dürfen die Kosten des Polizeieinsatzes den Vereinen in Rechnung gestellt werden. Diese Entscheidung ist Teil eines umfassenden rechtlichen Rahmens, der seit November 2014 gilt und auf § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes basiert.
Der Bund der Steuerzahler hat sich kritisch zur aktuellen Situation geäußert und die Notwendigkeit eines einheitlichen Vorgehens signalisiert. Zudem betont Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) die Dringlichkeit, eine bundesweite Regelung zu finden, um Klarheit über die Kostenverteilung zu schaffen.
Fundamentale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen eines Verfahrens entschieden, dass die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert, worauf bundesverfassungsgericht.de hinweist. Die Regelung hat das Ziel, die Mehrkosten der Polizei, die durch gewinnorientierte und gewaltgeneigte Großveranstaltungen entstehen, auf die Veranstalter zu verlagern.
Ein Beispiel ist ein Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, bei dem die Polizei Gebühren in Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrags erhob. Diese Gebührenpflicht wurde von mehreren Instanzen, einschließlich des Oberverwaltungsgerichts, bestätigt und verdeutlicht, dass es sich hierbei um eine weitreichende Problematik handelt, die letztlich auch die Klubs in den ersten vier Ligen betrifft.
Reaktionen und Diskussionen in den Bundesländern
Die politischen Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. In einer Umfrage unter 15 Bundesländern haben fünf, darunter Nordrhein-Westfalen und Bayern, eine Erhebung von Polizeikosten abgelehnt, mit dem Argument, dass dies nicht zur Bekämpfung von Gewalt beiträgt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hebt hervor, dass das Hauptziel die Erhöhung der Sicherheit in den Stadien sei.
In anderen Bundesländern, wie Hessen, besteht hingegen der Wunsch nach einer klaren Abgrenzung und gerechter Kostenbeteiligung, wie die Berichterstattung auf welt.de verdeutlicht.
Baden-Württemberg hat ein Projekt namens „Stadionallianzen“ ins Leben gerufen, welches die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen, Vereinen und Fan-Organisationen fördert. Fünf Bundesländer schließen eine Bepreisung der Polizeieinsätze für die Klubs nicht aus, während andere, wie Sachsen, zwar Aufsicht behalten, jedoch keinen Druck auf die Klubs ausüben wollen, solange nicht andere Länder Rechnungen stellen.
Die Diskussion um die Polizei- und Sicherheitskosten im Fußball wird weiterhin an Brisanz gewinnen, da eine bundesweit einheitliche Regelung angestrebt wird. Dabei stehen die Interessen der Klubs und die finanziellen Belastungen durch Polizeieinsätze im Mittelpunkt. Die Unsicherheit über die Dauer bis zur Einigung auf eine Regelung in allen Bundesländern bleibt ein zentrales Thema.