Bremen

Früher in Rente durch Minijob: Wie kann ein Nebenjob den Renteneintritt beeinflussen?

Wie ein Minijob Ihren Weg zur früheren Rente beeinflussen kann

Der Renteneintritt in Deutschland verschiebt sich zunehmend auf spätere Jahre, wobei das reguläre Eintrittsalter ohne Abschläge auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 angehoben wird. Personen, die über mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, jedoch werden dabei Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr in Kauf genommen. Ein Minijob kann sich positiv auf das Renteneintrittsalter auswirken, insbesondere durch die Berücksichtigung in der Versicherungszeit.

Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen können, konnten früher abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, war dieser Schritt bereits möglich. Die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Renteneintritt wurde jedoch schrittweise erhöht, sodass nun alle ab 1964 Geborenen frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Ein wichtiger Aspekt in Bezug auf den früheren Renteneintritt ist die Berücksichtigung von Beiträgen aus einem Minijob in der Versicherungszeit. Solange der Beschäftigte nicht von der Versicherungspflicht befreit ist, werden Beiträge, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden, in vollem Umfang berücksichtigt. Arbeitgeber zahlen in der Regel 15 Prozent des Gehalts ein, während Arbeitnehmer nur 3,6 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenversicherung einzahlen.

Weitere Zeiten und Beiträge, die für einen früheren Renteneintritt berücksichtigt werden, umfassen unter anderem Pflichtbeiträge für Beschäftigungen, Beiträge für Minijobs, Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag, nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht, Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten für den Bezug von Sozialleistungen sowie Ersatzzeiten und freiwillige Beiträge ab einer Mindestanzahl von 18 Jahren Pflichtbeiträgen. Minijobs sind somit nicht nur vor dem Rentenalter von Bedeutung, sondern auch während des Ruhestandes, wenn viele Rentner sich für eine Nebentätigkeit entscheiden.

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Lebt in Hamburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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