Am 18. Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesländer Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligen dürfen. Diese Entscheidung kam im Rahmen eines Rechtsstreits, den die Deutsche Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen angestrengt hatte, und stellt einen wesentlichen Schritt in der Diskussion um die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im deutschen Profifußball dar. Die DFL verlor den Rechtsstreit, was erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Vereine haben könnte.

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts basiert auf dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG), das seit November 2014 in Kraft ist. Die Regelung erlaubt die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen. Solche Gebühren werden dann bei sogenannten Hochrisikospielen erhoben, zu deren Definition Faktoren wie Rivalitäten zwischen Vereinen und aggressives Fanverhalten zählen.

Keine einheitliche Regelung und unterschiedliche Ansätze

Das Urteil führt dazu, dass die Bundesländer entscheiden können, wie sie mit den Kosten umgehen. In Nordrhein-Westfalen plant man vorerst, keine Gebühren von Vereinen wie dem FC Schalke 04 zu verlangen. Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte, dass es nicht sinnvoll erscheine, diese Kosten zu verlangen, knüpfte jedoch Bedingungen daran: Die Vereine müssen für Ruhe und Ordnung in ihren Stadien sorgen.

In diesem Zusammenhang wurde der FC Schalke 04, ebenso wie andere Klubs wie Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen und der 1. FC Köln, aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Kosten zu vermeiden. Für Hochrisikospiele, wie der Konflikt zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV, können die Gebühren erheblich sein; ein Beispiel aus der Vergangenheit zeigt eine Rechnung über 425.000 Euro für zusätzliche Polizeieinsätze.

Finanzielle Konsequenzen für die DFL und die Vereine

Das Urteil könnte weitreichende finanzielle Folgen für die DFL und die Profi-Vereine der 1. und 2. Bundesliga nach sich ziehen. Die DFL argumentiert, dass die öffentliche Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei, die durch Steuermittel finanziert werden sollte. Allerdings stellt das Gericht klar, dass die Gebührenerhebung verfassungsgemäß ist und die Berufsfreiheit der DFL nicht unangemessen beeinträchtigt.

Die möglichen Reaktionen der Bundesländer auf das Urteil sind gemischt. Während einige Bundesländer ähnliche Regelungen erwägen könnten, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Vereine. Diese Situation könnte dazu führen, dass Ticketpreise angehoben werden, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Zudem könnte eine verstärkte Überwachung in den Stadien zeigen, wie die Identifizierung potenzieller Störer erfolgt, was möglicherweise die Fanaktivitäten einschränkt und die traditionelle Stadionatmosphäre gefährden könnte.

Zusammenfassend stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wendepunkt für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im deutschen Profifußball dar, der die Dynamik zwischen den Vereinen und den staatlichen Stellen nachhaltig verändern könnte.

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