Am 10. Februar 2025 plant Ulrich Mäurer, Innensenator von Bremen, bei der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) über die Polizeikosten für Hochrisikospiele im Fußball zu sprechen. Mäurer zeigt sich skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten dieser Diskussion und äußert den Wunsch nach einer bundesweiten Lösung zur Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten. Diese Thematik gewann an Relevanz, als das Bundesverfassungsgericht letzte Woche entschieden hat, dass solche Mehrkosten an die Bundesligaklubs weitergegeben werden dürfen. Damit haben nicht nur der SV Werder Bremen, sondern auch andere Klubs der 1. und 2. Bundesliga Planungsspielräume zu überdenken.

Die Debatte um die Polizeikosten wurde durch das Scheitern der Verfassungsbeschwerde der DFL angestoßen. In ihrer Klage argumentierte die DFL, dass der Staat für die öffentliche Sicherheit verantwortlich sei und somit alle Polizeikosten tragen müsste. Diese Argumentation wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, das die Gebührenregelung als verfassungsgemäß erklärte. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Bundesligaklubs als Veranstalter von Polizeikräften profitieren und daher einen Beitrag zu diesen Kosten leisten sollten. Die Regelung verfolgt legitime Ziele, darunter die Kostendeckung für Polizeieinsätze und die Verlagerung der Kosten auf wirtschaftliche Nutznießer, insbesondere bei gewinnorientierten Großveranstaltungen.

Hintergrund der Regelung

Bereits im Jahr 2014 wurde in Bremen eine gesetzliche Regelung zur Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen verabschiedet. Diese Regelung sieht vor, dass Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern für zusätzlichen Polizeiaufwand zahlen müssen, insbesondere wenn mit Gewalthandlungen gerechnet wird. Bei einem Hochrisikospiel zwischen SV Werder Bremen und Hamburger SV im April 2015 wurde ein Aufwand von 800 Polizeikräften prognostiziert, tatsächlich waren es jedoch 969, und die Gebühren betrugen insgesamt über 425.000 Euro.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis der Kostenweitergabe an die DFL, die die Sachlage als wettbewerbsverzerrend betrachtet, ebenfalls aufgenommen. Der Geschäftsführer von Werder Bremen, Tarek Brauer, fordert faire Lösungen für alle Klubs, während die DFL bis jetzt eine solidarische Fondslösung abgelehnt hat. An Dieser Stelle betont Mäurer die Notwendigkeit eines gemeinsamen Fonds, in den die DFL einzahlen könnte, um die Abrechnung der Polizeikosten zu vereinfachen. Dies würde auch eine einheitliche Regelung über verschiedene Bundesländer hinweg ermöglichen.

Uneinigkeit unter den Bundesländern

Die Reaktionen der Bundesländer auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts sind bislang uneinheitlich. Einige Landesregierungen, darunter Rheinland-Pfalz und Hamburg, haben signalisiert, dass sie ähnliche Gebührenregelungen in Betracht ziehen könnten. Die Debatte über die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen wird somit auch in Zukunft weiterhin von Bedeutung sein.

Nach der nächsten IMK im Frühjahr ist mit weiteren Informationen und möglicherweise konkreteren Vorschlägen zur Kostenbeteiligung der DFL zu rechnen. Endlich steht die Frage im Raum, wie die Umsetzung solcher Regelungen praktiziert und ob eine einheitliche Lösung gefunden werden kann, die alle Beteiligten berücksichtigt.

Für die DFL und die Bundesligaklubs stellt dieses Urteil eine gravierende Wende dar, denn sie müssen nicht nur die rechtlichen Implikationen studieren, sondern auch ihre zukünftige Kostenplanung anpassen. Was bleibt, ist die Hoffnung auf faire und gerechte Lösungen im Fußball.