Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2025 in Bremen laufen auf Hochtouren. Wie Kreiszeitung berichtet, wurde der Wahltermin auf den 23. Februar vorverlegt. Die Wahlberechtigten haben ab dem 13. Januar 2025 die Möglichkeit, die notwendigen Briefwahlunterlagen online zu beantragen, wobei die Frist für die Anträge bis zum 20. Februar reicht.

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens am 10. Februar, so dass Wähler in Bremen sich schnell um die Beantragung kümmern sollten, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Um den Wahlbrief rechtzeitig zu erhalten, ist eine pünktliche Antragstellung entscheidend. Am Wahltag selbst müssen die Wahlbriefe bis 18 Uhr beim Wahlamt sein.

Briefwahlzentren und Abgabe

Insgesamt stehen fünf Briefwahlzentren in Bremen zur Verfügung:

  • Wahlamt Bremen, Altes Postamt 5, An der Weide 50a
  • Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62
  • Ortsamt West, Waller Heerstraße 99
  • Ortsamt Huchting, Franz-Löbert-Platz 1
  • Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19

Die Abgabe der Wahlbriefe ist zwischen dem 10. und 21. Februar während der Öffnungszeiten möglich. Außenanlagen, wie Briefkästen für die Wahlbriefe, werden außerhalb der Öffnungszeiten nicht bereitgestellt. Das Wahlamt Bremen hat seine Öffnungszeiten verlängert und ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

Beantragung und Berechtigung

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine Wahlbenachrichtigung erforderlich, die bereits verschickt wurde. Diese Benachrichtigung enthält wichtige Informationen und ermöglicht die Antragstellung, insbesondere wenn man am Wahltag nicht vor Ort sein kann. Die Briefwahlunterlagen beinhalten den nötigen Wahlschein, der unterschrieben werden muss, um die Stimmabgabe gültig zu machen. Personen mit Behinderungen haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, um an der Wahl teilzunehmen.

Wichtig ist, dass der Wahlschein in anderen Wahllokalen genutzt werden kann, sofern es sich um Bundes- oder Europawahlen handelt. Bei Anträgen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht nötig, und eine Bevollmächtigte Person kann maximal für vier Personen Briefwahlunterlagen anfordern oder abholen, wie Service Bremen betont.

Briefwahlanteil und Wahlbeteiligung

Die Briefwahl ist eine bewährte Möglichkeit, um Wahlbeteiligung zu steigern. Dies zeigt sich in den Statistiken der letzten Bundestagswahlen. Laut Bundeszentrale für politische Bildung lag der Anteil der Briefwähler im Jahr 2021 bei beachtlichen 47,3 Prozent. Der Briefwahlanteil ist seit der Einführung der Wahlmöglichkeit im Jahr 1957 stetig gewachsen und erreicht mittlerweile auch bei älteren Generationen hohe Werte, was die Zugänglichkeit und Flexibilität des Wahlprozesses verdeutlicht.

Mit einer starken organisatorischen Basis hofft die Stadt Bremen, ein hohes Maß an Wahlbeteiligung und eine reibungslose Durchführung der bevorstehenden Bundestagswahl zu gewährleisten.