Vorfall | Waffenvergehen |
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Uhrzeit | 15:00 |
Ort | Hauptbahnhof Bremen |
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat für den Hauptbahnhof Bremen im Januar 2025 eine Generalverfügung erlassen. Diese sieht ein striktes Mitführverbot für gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie alle Arten von Messern vor. Die Regelung tritt von Freitag bis Montag, zwischen 15:00 und 02:00 Uhr, in Kraft. Verstöße gegen dieses Verbot können zu Platzverweisen, Bahnhofssperren oder einem Beförderungsausschluss führen. Zudem sind die Einsatzkräfte der Bundespolizei mit der Überwachung beauftragt.
Die Verfügung kommt nicht von ungefähr: Waffen können die Situation schnell eskalieren lassen und das Risiko für alle Beteiligten erhöhen. Auch die Möglichkeit, eine Waffe anderen zu entreißen und gegen den eigenen Besitzer einzusetzen, wird angesprochen. Als Alternative zur Selbstverteidigung empfiehlt die Bundespolizei den Einsatz von Schrillalarmen, die bei Gefahr eine Aufmerksamkeit erzeugen sollen.
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