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Stadtverwaltung unterliegt im Streit um Ferienwohnungen: Gerichtsurteil für Wirtshaus rechtsgültig

Stadt Lübeck steht vor Herausforderungen im Streit um Ferienwohnungen

Die Stadt Lübeck sieht sich mit einer juristischen Niederlage konfrontiert, wenn es um die Vermietung von Ferienwohnungen in der Altstadt geht. Ein Gerichtsurteil zu Gunsten eines Gasthauses wurde rechtskräftig, da die Stadtverwaltung keine Berufung einlegte, wie die „Lübecker Nachrichten“ berichten.

Trotz anfänglicher Verbote der Stadtverwaltung hat das Gericht dem Gasthaus im Mai Recht gegeben. Dies wirft Fragen über die zukünftige Vorgehensweise der Stadtverwaltung auf. Inzwischen prüft die Verwaltung, in Fällen, in denen Einschränkungen gegen die Nutzung von geschützten Wohneinheiten als Ferienhäuser gerichtlich gestoppt wurden, Berufung einzulegen. Gleichzeitig wird nach Möglichkeiten gesucht, die Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte unter dem Wohnraumschutzgesetz von Schleswig-Holstein zu verhindern. Dies ist von großer Bedeutung für die Tourismusbranche der Stadt.

Stadtsprecherin Nina Rehberg erklärte: „Mit dem neu verabschiedeten Wohnrauschschutzgesetz von Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, in Zukunft die Genehmigung zur Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte zu verbieten.“ Die Stadt Lübeck kämpft weiterhin dafür, die Auswirkungen der Ferienwohnungen auf die Wohnsituation in der Altstadt zu kontrollieren und gleichzeitig den Tourismussektor zu unterstützen.

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