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Schützen oder abreißen? Streit um Detmolder Baudenkmal tobt!

Kampf um die Hofsynagoge Detmold: Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster über den schützenswerten Status eines historischen Gebäudes, das Anwalt Hendrik Schnelle abreißen und durch Parkplätze ersetzen will – droht ein weiterer Verlust jüdischen Erbes?

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute in einer Verhandlung geklärt, ob ein Haus in Detmold ein schützenswertes Baudenkmal oder eher eine Ruine ist. Der Eigentümer, ein Anwalt, plant, das Gebäude abzureißen, um Parkplätze für seine Kanzlei zu schaffen. Das Problem ist, dass das Haus seit 1988 auf der Denkmalliste der Stadt steht und ursprünglich als Gartenhaus gelistet war.

Eine interessante Wendung: Eine baugeschichtliche Untersuchung aus dem Jahr 2010 ergab, dass das Gebäude von Detmolder Juden bereits 1633 als Bethaus genutzt wurde – eine Aussage, die der heutige Besitzer auf seiner Website bestreitet. Denkmalschützer sind jedoch überzeugt, dass es sich um eine Hofsynagoge handelt. Die Verhandlung beschäftigt sich also nicht nur mit dem Bauzustand, sondern auch mit der historischen Bedeutung des Gebäudes, berichtet www.noz.de.

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