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Neue Airbnb-Regeln für Luzern: Baukommission schließt Schlupflöcher

Die Baukommission der Stadt Luzern hat kürzlich Maßnahmen ergriffen, um Schlupflöcher im Airbnb-Reglement des Stadtrats zu schließen. Laut einer städtischen Initiative dürfen Wohnungen nur noch bis zu 90 Tagen pro Jahr zu touristischen Zwecken vermietet werden. Diese Initiative wurde im März 2023 angenommen. Aufgrund von anfänglicher Kritik am Reglement des Stadtrats hat die Baukommission nun Änderungen vorgenommen.

Hotels und Parlamentarier haben scharfe Kritik an dem Airbnb-Reglement geäußert. Die Hotelbranche kritisierte die Einschränkungen hinsichtlich der Definition von Hotels. Im Parlament wurde das Reglement als katastrophal bezeichnet, wobei die SP als Urheberin der Airbnb-Initiative auf eine Umsetzung drängte. Letztendlich wurde die Vorlage vom Parlament zur Überarbeitung zurück in die Baukommission verwiesen.

Ein zentraler Punkt bei den aktuellen Diskussionen ist die Verhinderung von „Alibi-Hauptwohnsitzen“. Es wird befürchtet, dass einige Einwohner ihre Hauptwohnsitze nur kurzzeitig vermieten, um ihre Wohnungen unbegrenzt auf Plattformen wie Airbnb anzubieten. Die Baukommission fordert daher, dass die Vermietung nur erlaubt ist, wenn damit keine missbräuchliche Rendite erzielt wird.

Ein weiterer Fokus liegt auf einer Änderung der Definition von Hotels. Statt einer klaren Trennung zwischen Hotels und Airbnb-Anbietern schlägt die Kommission Ausnahmeregelungen für Räumlichkeiten vor, die keinen Wohnraum verdrängen. Es wird gefordert, dass Unternehmen belegen, dass diese Räumlichkeiten seit 2010 nicht als Wohnraum genutzt wurden. Die aktuellen Regelungen sollen erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren in Kraft treten.

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Der Bericht und Antrag der Baukommission kommen nun erneut in den Grossen Stadtrat. Es bleibt abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Änderungen ausreichen, um das Regelwerk endgültig zu genehmigen. Es wird erwartet, dass die Streichung der Hoteldefinition und die Einschränkungen bei der privaten Vermietung auf Zustimmung stoßen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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