Altstadt

Historisches Urteil: Ferienvermietungsverbot in Lübecks Altstadt aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach einer Verhandlung am 07.05.2024 das Urteil gefällt, dass das Verbot der Ferienvermietung in der historischen Altstadt von Lübeck rechtswidrig war. Die Interessenvertretung FeWo Lübeck und Travemünde teilte mit, dass das Verbot aufgehoben wurde und die Kosten des Verfahrens der Stadt Lübeck in Rechnung gestellt wurden.

Die Stadt Lübeck scheiterte mit dem Vorhaben, die Ferienvermietung nur in den „Geschäftsstraßen“ der historischen Altstadt zuzulassen und in anderen Teilen zu verbieten. Das Gericht urteilte, dass eine pauschale Einteilung der Gebiete in „reine Wohngebiete“ nicht zulässig sei. Ein konkretes Objekt in einem Gang im Bereich der Straße Fischergrube darf daher als Ferienwohnung weiter betrieben werden.

Die Konsequenz der fehlenden Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Wohngebieten bedeutet, dass jedes der rund 50 Verbote einzeln überprüft werden müsste. Dies würde nicht nur Jahre in Anspruch nehmen, sondern auch zusätzliche juristische Ressourcen erfordern und erhebliche Prozesskosten für die Stadt Lübeck verursachen. Zudem haben Vermieter bereits über die 4-jährige Prozessdauer hinweg Mietausfälle zu verzeichnen.

Die Interessengemeinschaft betont, dass die Stadt Lübeck mit ihrem Vorhaben gescheitert sei und dass nun die Ferienvermietung in der gesamten historischen Altstadt erlaubt sei. Dieser Rechtsstreit verdeutlicht die Herausforderungen bei der Regelung der Ferienvermietung in Mischgebieten und unterstreicht die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung einzelner Standorte bei der Festlegung entsprechender Verbote und Einschränkungen.

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