Das Hauptzollamt Bremen warnt Online-Shopper vor möglichen Zollkosten beim Kauf aus Nicht-EU-Ländern während der bevorstehenden Weihnachtssaison. Beim Einkauf von Sneakern oder neuesten Smartphones könnten zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Bei einem Warenwert bis 150 Euro wird die Umsatzsteuer erhoben, während über 150 Euro auch Zollgebühren anfallen können. Geschenksendungen bis 45 Euro sind hingegen zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei, jedoch gelten für alkohol- und tabaksteuerpflichtige Waren spezifische Beschränkungen.
Besonders vor Weihnachten sollten Käufer vorsichtig sein, da auch gefälschte Produkte oder solche, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, oft in ihren Bestellungen enthalten sein können. Diese können nicht nur vernichtet werden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für private Lebensmittelgeschenke sind die Einfuhrbestimmungen weniger streng, doch einige Lebensmittel können aus gesundheitlichen Gründen beschränkt oder verboten sein. Für Waren aus der EU gibt es in der Regel keine Zollformalitäten, außer bei Tabak und Alkohol, wo möglicherweise Steuern anfallen. Käufer sollten sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls den Chatbot „TinA“ auf zoll.de nutzen.
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