Vorfall | Baumaßnahme |
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Uhrzeit | 12:00 |
Ort | Mahlenzien, Kirchmöser |
Die Straßenverkehrsbehörde von Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass die Mahlenziener Straße vom 20. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 wieder befahrbar sein wird. Dies kommt nach einer notwendigen Vollsperrung für die Verlegung einer Hauptwasserleitung. In dieser Zeit können die Bewohner der Ortsteile Mahlenzien und Kirchmöser die Verbindung über die Magdeburger Heerstraße nutzen, wie stadt-brandenburg.de berichtete. Trotz der Wiederherstellung der Fahrbahn sind weitere Baumaßnahmen unterwegs, und Fahrer sollten darauf vorbereitet sein, dass Baugruben und Rohrleitungsgräben im Seitenstreifen noch vorhanden sind.
Regeln für die Nutzung des Seitenstreifens
Das Thema des Seitenstreifens ist von großer Bedeutung, nicht nur wegen seiner Rolle bei Baustellen, sondern auch im allgemeinen Straßenverkehr. Auf dem Seitenstreifen dürfen Fahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung (StVO) normalerweise nicht fahren, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, wie z.B. Baustellen, wie bussgeldrechner.org erklärte. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Fahrern erhebliche Bußgelder, die je nach Schwere des Vergehens variieren. So kostet das unsachgemäße Befahren des Seitenstreifens beispielsweise 55 Euro, und bei Gefährdung sogar bis zu 195 Euro.
Diese Strafen verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Verkehrsregeln zu beachten, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden. Daher sollten Autofahrer sowohl auf Baustellen als auch im normalen Verkehr besonders wachsam sein und die entsprechenden Verkehrszeichen beachten, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten.
Ort des Geschehens
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