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Wahlzettel zum Europaparlament: Warum fehlt die Ecke? Alles zur gültigen Stimmabgabe!

Der Wahlsonntag wird für die Uckermärker und Wahlhelfer ein echter Marathon. Es gab einige Verunsicherung unter den Wählern, da auf dem Wahlzettel zum Europaparlament die rechte obere Ecke fehlt. Wahlleiter Robert Richter klärt auf, dass dies für blinde und sehbehinderte Menschen vorgesehen ist, damit sie eine spezielle Stimmzettelschablone verwenden können. Die Stimmabgabe für das EU-Parlament ist vergleichsweise einfach, da jeder Wähler nur eine Stimme abzugeben hat, die hinter einer der 34 Parteien oder Wählergruppen platziert werden kann.

Bei der Wahl der zukünftigen Abgeordneten für den Kreistag Uckermark ist jedoch Konzentration gefragt. Jeder der rund 100.140 Wahlberechtigten im Landkreis hat drei Stimmen, die auf der größten „Tapete“ unter den Wahlzetteln vergeben werden dürfen. Die Kreuze müssen entweder für einen Kandidaten oder auf zwei oder drei Bewerber verteilt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, nicht mehr als drei Kreuze zu setzen, da dies die gesamte Stimmabgabe ungültig machen würde. Weniger als drei Kreuze haben jedoch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur zu viele Kreuze zu einer ungültigen Stimmabgabe führen, sondern auch kreative Zeichnungen oder handschriftliche Bemerkungen wie ein Smiley auf dem Stimmzettel. Eine solche Stimmabgabe würde automatisch als ungültig gewertet. Viele Wähler in der Uckermark haben bereits ihre Stimme abgegeben, vor allem durch die Briefwahl. Diese ist noch bis zum Wahltag am 9. Juni möglich, und es besteht sogar die Option, bis Freitag, 18 Uhr, bei der zuständigen Kommune Briefwahlunterlagen anzufordern oder abzuholen.

Für besondere Fälle, wie Krankheit oder akute Gehbehinderung, besteht die Möglichkeit, am Wahltag bis 15 Uhr noch Briefwahlunterlagen zu beantragen und bringen zu lassen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Unterlagen bis zum Wahltag bei der jeweiligen Kommune eingegangen sind, entweder per Post oder persönlich in den Briefkasten der Kommune eingeworfen. Nach 18 Uhr eingereichte Wahlunterlagen werden nicht mehr mitgezählt. Daher wird empfohlen, auf Nummer sicher zu gehen und die Unterlagen rechtzeitig abzugeben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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