Eine 44-jährige Frau steht wegen Betrugs vor Gericht, nachdem sie Bekleidung über eine Online-Plattform unter falscher Identität bestellt hatte. Laut der Staatsanwaltschaft war die Zahlung für die Waren, die einen Gesamtwert von 266 Euro hatten, nie erfolgt, da sie die Daten ihres Ex-Mannes verwendet hatte, während sie in einer schweren persönlichen Lage steckte. Im Prozess gestand die Angeklagte, dass sie die Waren unter dem Namen ihres Ex-Mannes bestellt hatte. Obwohl die Rechnung nicht zugegangen war, da ihr Ex-Mann weggezogen sei, gab sie an, dass sie den offenen Betrag schließlich beglichen habe.
Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 3.500 Euro und verwies auf die Vorstrafen der Angeklagten, darunter mehrere Verurteilungen wegen Betrugs. Das Gericht entschied sich letztlich, die Geldstrafe zu verhängen, da die Schuld beglichen und die Frau nun arbeitete, um ihre finanziellen Probleme anzugehen. Das Urteil betonte, dass die Bestellung bewusst unter falschem Namen erfolgte, aber die Umstände der Begleichung der Schulden in die Entscheidung einflossen, wie www.nordkurier.de berichtet.