Am Sonntagnachmittag führten Polizisten in Angermünde Verkehrskontrollen durch und bemerkten einen Radfahrer in der Schwedter Straße, der aufgrund unsicherer Fahrweise auffiel. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um einen 30-jährigen Ukrainer handelte, der alkoholischen Geruch zeigte.

Der Radfahrer weigerte sich, einen Alkoholtest durchzuführen, und verhielt sich unkooperativ sowie verbal aggressiv gegenüber den Beamten. Nach der Anordnung einer Blutprobe durch einen Arzt wurde der Mann handgreiflich, woraufhin die Polizisten sich durchsetzten und ihn in Gewahrsam nahmen, um weitere Straftaten zu verhindern. Ein Richter bestätigte diese Maßnahme, und die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Rechtliche Hinweise zu Verkehrskontrollen

In den meisten Fällen erfolgt der Kontakt mit der Polizei als Geschädigter oder Beschuldigter. Ein unbedarfter Umgang kann zu ungewollten Ermittlungen führen. Laut anwalt.de sollte man bei einer Verkehrskontrolle keine belastenden Angaben machen und freundlich bleiben. Antworten auf Fragen wie „Haben Sie getrunken?“ können als Anfangsverdacht gedeutet werden, was der Polizei die Möglichkeit gibt, ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe zu entnehmen.

Ein Atemalkoholtest ist nicht verpflichtend und die freiwillige Teilnahme könnte gegen einen verwendet werden. Bei der Blutentnahme sollte man freundlich widersprechen und nichts unterschreiben. In der Regel ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, es sei denn, es bestehen bestimmte Verdachtsmomente wie Alkoholgeruch oder auffälliges Fahrverhalten. Bei einem richterlichen Beschluss sollte dieser vorgelegt werden, während anwaltliche Vertretung empfohlen wird, um das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen.