Teltow-Fläming

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Bürgermeister darf vorerst weiterarbeiten

Sven Siebert, der parteilose Bürgermeister von Hoppegarten (Märkisch-Oderland), hat vorerst grünes Licht erhalten, seine Amtsgeschäfte fortzuführen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) stimmte seinem Eilantrag zu und hob somit die von der Gemeindevertretung verhängte Beurlaubung auf. Die Entscheidung folgte nach Sieberts Klage gegen die Beurlaubung.

Grund für die Beurlaubung war die Behauptung, dass Siebert seine Befugnisse als Bürgermeister überschritten habe, insbesondere durch die eigenständige Durchführung von Geschäften ohne die Beteiligung des Kämmerers und die ungeprüfte Freigabe von Geldern. Diese Anschuldigungen wurden durch eine Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes Märkisch-Oderland bestätigt, was zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Siebert durch die Kreisverwaltung führte.

Trotz der Beurlaubung und dem Räumen seines Büros Ende April stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Gründe für die Maßnahme seitens der Gemeindevertreter nicht ausreichend schwerwiegend waren, um die Fortsetzung der Dienstgeschäfte zu verhindern. Es wurde betont, dass fehlendes Vertrauen der Gemeindevertretung allein kein ausreichender Grund für die Beurlaubung sei. In der Regel könne ein hauptamtlicher Bürgermeister nur durch eine Abwahl durch die Bürger aus dem Amt entfernt werden, so die Begründung des Gerichts.

Der nächste Schritt liegt nun bei den Gemeindevertretern, die am Freitag darüber beraten werden, ob Sven Siebert abgewählt werden soll oder ob er seine Tätigkeit fortsetzen kann.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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