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Tarifeinigung: Mehr Entgelt und Nachtzuschlag für Beschäftigte in Brandenburg

Revolution im Arbeitsrecht: Gewerkschaftsmitglieder erhalten mehr Geld, Nachtzuschlag und einen freien Tag

Die Tarifeinigung zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) sorgt für Aufsehen in Brandenburg. Anstatt eines langen Arbeitskampfes, können sich die rund 4.000 Beschäftigten der 32 gemeinnützigen Unternehmen und Verbände über eine echte Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen freuen. Was bedeutet das konkret?

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten die Arbeitnehmer 4,2 Prozent mehr Entgelt, was zu einer spürbaren Steigerung ihrer Einkommen führen wird. Doch das ist nicht alles. Der Nachtzuschlag wird von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben, was vor allem diejenigen freuen wird, die in Wechselschicht- oder Schichtarbeit tätig sind. Ein weiterer Pluspunkt ist die Einführung eines zusätzlichen bezahlten freien Tages für alle ver.di Mitglieder, der als Gewerkschaftsbonus verhandelt wurde.

Diese Tarifeinigung ist nicht nur ein Schritt in Richtung faire Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Pflege- und Sozialbereich, sondern zeigt auch, dass gewerkschaftliche Arbeit noch immer erfolgreich sein kann. Die Verhandlungsführer von ver.di und PTG haben bewiesen, dass ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen kann.

Die Entscheidung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien beider Seiten. Die ver.di-Mitglieder werden noch zur Tarifeinigung befragt, wobei die ver.di-Tarifkommission die Annahme empfiehlt. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Zustimmung aussehen wird und ob die Tarifeinigung tatsächlich wie geplant umgesetzt wird.

Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) zeigt sich als Vorreiter im Bereich der gerechten Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Mit 32 gemeinnützigen Unternehmen und Verbänden sowie rund 4.000 Beschäftigten setzt er ein wichtiges Zeichen für die Branche. Wir können gespannt sein, ob andere Arbeitgeberverbände diesem Beispiel folgen werden.

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