Die Diskussion um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg nimmt steigende Dimensionen an. Die Brandenburger Landesregierung und die Krankenkassen appellieren an die Landkreise, Bürger nicht für Rettungsfahrten zur Kasse zu bitten. Rebecca Zeljar, die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, fordert eine neue Kalkulationssystematik, da in Landkreisen ohne abgestimmte Gebührenkalkulation nur Festbeträge von den Kassen übernommen werden können. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Kassen keine Kosten für Leerfahrten, also Fahrten ohne notwendigen Transport ins Krankenhaus, übernehmen werden.

In acht Brandenburger Kreisen zahlen die Kassen gegenwärtig ausschließlich Festbeträge, aufgrund fehlender Einigung über Kosten. In Märkisch-Oderland besteht zudem die Möglichkeit, dass Bürger für einen Teil der Kosten der Rettungsfahrten herangezogen werden, was die Situation weiter kompliziert. Die Uckermark-Landrätin, Karin Dörk (CDU), hat angekündigt, bis zu einer Einigung keine Kostenbescheide zu verschicken. Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) warnt davor, dass dieser Konflikt nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden darf, und hofft, dass betroffene Landkreise auf die Verschickung von Gebührenbescheiden verzichten.

Finanzielle Details der Einsätze

In neun Brandenburger Landkreisen erstatten die Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr alle Gebühren für Rettungseinsätze. Betroffen sind Landkreise wie Barnim, Oder-Spree und Potsdam-Mittelmark. Die Kassen haben die Einsatzkosten als überzogen eingestuft und zahlen rückwirkend nur Festbeträge. Ein Beispiel verdeutlicht diese Problematik: Während der Einsatz eines Rettungswagens in Teltow-Fläming 1.449 Euro kostet, erstatten die Kassen lediglich 794 Euro.

Die Landkreise sind verpflichtet, Rettungsdienste vorzuhalten und geben die Gebühren an die Krankenkassen weiter. Krankenkassen argumentieren jedoch, dass die Gebührenkalkulationen in mehreren Landkreisen fehlerhaft seien. Auf der anderen Seite betonen die Landkreise, ihre Kalkulation berücksichtige nicht nur die operativen Kosten, sondern auch Investitionen und Fehlfahrten. Verhandlungen zwischen den Landkreisen und Krankenkassen führten bisher zu keiner einvernehmlichen Lösung.

Auswirkungen auf die Patienten

Ab dem 17. März 2025 wird der Landkreis Märkisch-Oderland Gebührenbescheide für Rettungseinsätze versenden. Dies betrifft alle Personen, die den Rettungsdienst alarmieren, unabhängig von der Notwendigkeit des Einsatzes. Die Kosten für einen Einsatz belaufen sich auf 198 Euro für ein Rettungsfahrzeug und 251 Euro für einen Notarzteinsatz. Patienten, die einen Gebührenbescheid erhalten, können ihre Krankenkasse um Erstattung bitten, es bleibt jedoch unklar, ob dies auch akzeptiert wird.

Der Verband der Ersatzkassen (VDeK) macht darauf aufmerksam, dass Versicherte die Gebühren zunächst selbst zahlen müssen. In diesem Zusammenhang können sie Widerspruch gegen die Gebührenbescheide einlegen; die Frist hierfür wird im Bescheid angegeben. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht könnte folgen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Die laufenden Finanzierungsverhandlungen zwischen Krankenkassen, Landkreisen und dem Gesundheitsministerium sollen zu einer einvernehmlichen Lösung führen, sind jedoch weiterhin angespannt.