Brandenburgs Steuerfahnder haben seit 2018 rund 30,2 Millionen Euro Vermögen wegen Steuerhinterziehungen auf Auslandskonten abgeschöpft. Insgesamt handelte es sich um 55 strafrechtliche Vorgänge, wie aus der Antwort des Finanzministeriums in Potsdam auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion hervorgeht. Die Vermögensabschöpfungen werden erst seit einer Strafrechtsreform von 2018 statistisch erfasst.
Die Ermittlungen basierten auf Erkenntnissen der Steuerfahnder aus dem Ankauf von Daten-CDs des Bundes. Die Brandenburger Behörden erhielten Datensätze aus 40 Vorgängen zur strafrechtlichen Prüfung. Diese Fälle bezogen sich auf Zahlungen auf ausländischen Konten zur Steuervermeidung und Geldwäsche, die öffentlich bekannt wurden als Panama Papers, Paradise Papers, Malta Papers oder Bahama Leaks.
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 führten Steuerfahndungen in Brandenburg durchschnittlich zu Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 63,6 Millionen Euro pro Jahr. Es gibt keine genauen Schätzungen über die Dunkelziffer bei Steuerhinterziehungen, da diese im Verborgenen stattfinden.
Die Kölner Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, auch bekannt als Financial Intelligence Unit (FIU), hat den brandenburgischen Steuerbehörden von 2016 bis 2023 insgesamt über 3100 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäscheaktivitäten übermittelt. Im vergangenen Jahr allein gab es fast 1000 Anzeigen, aus denen bisher 110 Steuerstrafverfahren eingeleitet wurden.