Brandenburg

Stadt Düsseldorf verbietet Hahn in Wohngebiet – Besitzer dürfen Hennen behalten

Richter haben den Hahn Big Foot aus einem Wohngebiet der Landeshauptstadt verbannt. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits entschieden hatte, bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster die Entscheidung. Die Stadt Düsseldorf hatte den Hühnerhaltern aufgetragen, den krähenden Hahn von ihrem Grundstück zu entfernen, während sie ihre vier Hennen behalten dürfen.

In der Siedlung, in der sich das Ganze abspielte, sind die Gärten mit 220 Quadratmetern recht klein. Daher war die Lärmquelle des Hahns für die Nachbarn besonders störend. Die Menge des Krähens des Hahns spielte laut den Richtern keine Rolle – die Entscheidung beruhte auf der Nähe des Hahns zum Nachbargrundstück. Zudem ist es den Besitzern nicht erlaubt, sich einen Ersatzhahn anzuschaffen.

Die Hühnerhalter hatten argumentiert, dass sie sich nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen wollten. Die Richter sahen jedoch keinen Bedarf an einem Hahn für dieses Vorhaben. Daher ist der Beschluss, Big Foot aus dem Wohngebiet zu verbannen, endgültig und nicht anfechtbar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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