Brandenburg

Stadt Düsseldorf verbietet Hahn Big Foot in Wohngebiet – Hühnerhalter dürfen Eier behalten

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Hahn namens Big Foot aus einem Wohngebiet in der Landeshauptstadt verbannt werden muss. Die Stadt Düsseldorf hat von den Hühnerhaltern gefordert, den krähenden Vogel von ihrem Grundstück zu entfernen, während sie ihre vier Hennen behalten dürfen. Die Entscheidung wurde getroffen, da die Gärten in der Siedlung mit 220 Quadratmetern recht klein sind und die Lärmquelle des Hahns für die Nachbarn zu nah war.

Die Menge des Krähens durch Big Foot war nicht ausschlaggebend für das Urteil. Die Richter haben festgelegt, dass den Besitzern auch nicht erlaubt ist, sich einen Ersatzhahn zuzulegen. Die Argumentation der Hühnerhalter, dass sie sich nachhaltig ernähren und mit eigenen Hühnereiern versorgen möchten, wurde von den Richtern nicht akzeptiert. Laut ihrer Entscheidung ist der Beschluss unanfechtbar.

Diese Maßnahme zeigt, wie rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Tierhaltung und Lärmbelästigung in Wohngebieten umgesetzt werden. Die Debatte über die Rolle von Hähnen in städtischen Gegenden und die Rechte von Tierhaltern könnte angesichts solcher Gerichtsurteile weiter an Bedeutung gewinnen. Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Fälle in anderen Städten in Deutschland oder international aufkommen und wie sie rechtlich behandelt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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