In Brandenburg nehmen die Herausforderungen in Geflüchtetenunterkünften zu. Laut der Polizeistatistik sind insbesondere große Heime als gefährlich eingestuft. Es zeigt sich, dass trotz gewisser Erfolge in der Gewalteindämmung, die Situation in den Unterkünften angespannt bleibt. So werden allein im Jahr 2023 120 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Aufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften registriert, während in der Gesamtheit der Bevölkerung Brandenburgs 3.837 solcher Straftaten verzeichnet werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern somit die großen Flüchtlingsunterkünfte, die als soziale Brennpunkte fungieren.

Konzepte zur Gewalteindämmung, insbesondere in der Zentralen Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt (ZABH), zeigen jedoch positive Ansätze. Hier wird ein strukturierter Tagesablauf für die Geflüchteten angeboten, der gemeinsame Mahlzeiten, Sprachkurse sowie Schulunterricht für Kinder umfasst. Ein Screening durch Psychologen ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von seelischen Beeinträchtigungen oder Drogensucht. Der Flüchtling Yasser Hlal berichtet von einem sicheren Umfeld und guter medizinischer Versorgung in der Einrichtung.

Der Umgang mit Konflikten

Konflikte zwischen Geflüchteten treten häufig auf, sind jedoch meist auf individuelle Streitigkeiten zurückzuführen. Bei derartigen Vorfällen wird schnell eingegriffen, um die Situation zu entschärfen. Gegebenenfalls werden betroffene Geflüchtete umgesetzt, um Gewaltsituationen zu vermeiden. Der UNICEF-Vertreter Sebastian Sedlmayr fordert eine Verminderung der Anzahl großer Unterkünfte, um eine bessere Integration und Sicherheit für die Betroffenen zu gewährleisten.

Um die Bedingungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften weiter zu verbessern, wurde im Jahr 2016 eine Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen ins Leben gerufen. Das Bundesfamilienministerium und UNICEF arbeiten dabei mit verschiedenen Partnerorganisationen zusammen, um gute Unterbringungsbedingungen sicherzustellen. Diese Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, Maßnahmen zu entwickeln, die gezielt auf die Bedürfnisse vulnerabler Personen eingehen.

Schutzkonzepte und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen, die ursprünglich 2016 entwickelt und zuletzt im April 2021 aktualisiert wurden, dienen als Leitlinien für bestehende Schutzkonzepte in Unterkünften. Insbesondere das am 21. August 2019 in Kraft getretene „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ regelt den Schutz für vulnerable Gruppen, darunter Frauen, Minderjährige, LGBTQ+ Personen und Opfer von Gewalt.

Durch Modellprojekte und ein fortlaufendes Gewaltschutzmonitoring-Tool wird versucht, die Situation laufend zu analysieren und gegebenenfalls zu verbessern. Der Abschlussbericht zur Wirkungsanalyse dieser Maßnahmen wurde Anfang 2023 vorgelegt, welcher zeigt, dass der Bedarf an Weiterentwicklungen besteht, um die Integration und Teilhabe von Geflüchteten zu stärken.

Für weitere Informationen und einen tieferen Einblick in die Entwicklungen in Brandenburg können Interessierte die Seiten Kriminalität Brandenburg und BMFSFJ besuchen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation in den Geflüchtetenunterkünften in Brandenburg sowohl Herausforderungen als auch Fortschritte aufweist. Um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, sind anhaltende Anstrengungen seitens der Politik und Gemeinschaft erforderlich.