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Regierungschef Woidke plant neuen Nachtragsetat nach Verfassungsgerichtsurteil

Brandenburger Kabinett berät über Nachtragshaushalt

Potsdam (dpa/bb) – Das Brandenburger Kabinett unter der Führung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kommt heute voraussichtlich zusammen, um den neuen Nachtragshaushalt zu diskutieren. Dies ist eine direkte Folge der Verfassungswidrigkeit der Regelungen des Brandenburg-Hilfspakets vor anderthalb Jahren, da ausreichende Begründungen fehlten. Die Sitzung findet in Potsdam statt und wird sich auf den überarbeiteten Nachtragsetat konzentrieren.

Das Hilfspaket, das in diesem Jahr 850 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen bereitstellte, soll nicht mehr durch neue Schulden finanziert werden. Diese Mittel sind bestimmt, um Familien, Kommunen, Krankenhäuser und die Wirtschaft zu unterstützen.

Das Verfassungsgericht erklärte die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig. Die Klage wurde durch die AfD-Landtagsfraktion eingereicht. Die bereits bewilligten Zahlungen sind jedoch rückwirkend nicht gefährdet. Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung nicht auf den Nachtragshaushalt 2024, den der Landtag als Reaktion auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet hatte.

In der vergangenen Woche stimmte der Landtag mehrheitlich dafür, dass die Hilfsmaßnahmen aus der Rücklage finanziert werden sollen. Mit dieser Entscheidung möchte Finanzministerin Katrin Lange (SPD) das Ausrufen eines weiteren Notstands und eine bessere Beschreibung des Zusammenhangs zwischen Hilfsmaßnahmen und Notlage vermeiden, wie es vom Verfassungsgericht gefordert wurde.

Linksfraktionschef Sebastian Walter warnt dagegen vor einer vollständigen Finanzierung aus der Rücklage. Er argumentiert, dass dies zur Folge hätte, dass eine zukünftige Landesregierung kaum noch handlungsfähig sein werde. Es werde weitere Investitionen geben müssen, wie beispielsweise in Schulen, Kitas und sozialpolitische Maßnahmen. Es müsse sorgfältig geprüft werden, ob nicht doch Kredite aufgenommen werden könnten. Walter betont, dass aus seiner Sicht die Notlage weiterhin bestünde.

Es wird erwartet, dass das Kabinett eine Lösung zur Finanzierung der Hilfsmaßnahmen finden wird, die sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt als auch den langfristigen Handlungsspielraum für zukünftige Regierungen gewährleistet.

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