Brandenburg

Rechter Aktivist Sellner besiegt das Einreiseverbot: Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat entschieden, dass der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner vorerst weiterhin nach Deutschland einreisen darf. Der Gerichtshof gab seinem Eilantrag gegen das bundesweite Einreiseverbot, das von der Stadt Potsdam verhängt wurde, statt. Das Gericht stellte fest, dass die Begründung der Stadt für das Verbot nicht ausreichend war und die Verfügung als rechtswidrig angesehen wurde.

Sellner hatte das Einreiseverbot gegen ihn wegen eines Vortrags bei einem Treffen radikaler Rechter in Potsdam im November 2023 erhalten. Bei diesem Treffen sprach er über die sogenannte Remigration, die darauf abzielt, Menschen mit ausländischen Wurzeln dazu zu bewegen, das Land zu verlassen, auch solche mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dies hatte landesweite Proteste ausgelöst.

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Sellner zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts und kündigte an, bald wieder nach Deutschland zu kommen, um seine Ansichten zur Remigration und Deislamisierung lauter als je zuvor zu vertreten. Die Stadt Potsdam kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.

Sellner hatte kürzlich Potsdam besucht, das Rathaus aufgesucht und sich über das Einreiseverbot lustig gemacht. Die Stadt Potsdam hatte bereits im März beschlossen, dass Sellner sein Recht auf Freizügigkeit in Deutschland für drei Jahre verliert. Die lokalen Behörden zeigten sich bereit, einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit zu führen, um ihre Entscheidung aufrechtzuerhalten.

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