Potsdam

Verwaltungsgericht in Potsdam hebt Einreiseverbot für Sellner vorläufig auf

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat entschieden, dass der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner vorerst wieder nach Deutschland einreisen darf. Dies erfolgte durch einen Beschluss, der auf einem Eilantrag Sellners basierte, der das bundesweite Einreiseverbot, das von der Stadt Potsdam verhängt worden war, aufhob. Das Gericht stellte fest, dass die Begründung für das Einreiseverbot nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllte und somit rechtswidrig war.

Sellner hatte das Verbot bereits erwartet und betonte seine Absicht, wieder nach Deutschland zu kommen, um weiterhin seine Ansichten zur Remigration und Deislamisierung zu äußern. Dies beinhaltet die Forderung nach Massenauswanderung von Menschen mit ausländischen Wurzeln, auch solchen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Sein Vortrag bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa hatte bundesweit für Aufsehen und Protest gesorgt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist jedoch noch nicht endgültig, da die Stadt Potsdam die Möglichkeit hat, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Sellner kündigte an, sich in der kommenden Woche zu einer „Wiedereinreiseerlaubnis“ zu äußern. Die Stadt Potsdam hatte zu Jahresbeginn das Einreiseverbot verhängt, was zu einem möglicherweise langwierigen Rechtsstreit führen könnte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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