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Verfassungsgericht Brandenburg prüft AfD-Klage gegen Hilfspaket

Verfassungsgericht zweifelt am Brandenburg-Paket: Kritik an Unklarheiten und Parlamentseinbindung

Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat während einer mündlichen Verhandlung Zweifel am Brandenburg-Hilfspaket, das im Doppelhaushalt enthalten ist, geäußert. In der Diskussion wurde insbesondere die Beschreibung der Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs genannt und ebenfalls die Rolle des Parlaments in diesen Entscheidungen angesprochen. Diese Bedenken wurden vom Verfassungsgerichtspräsident Markus Möller während der Verhandlung in Potsdam hervorgehoben. Er wies darauf hin, dass ein einziger Titel im Doppelhaushalt 7,5 Prozent des gesamten Landeshaushalts ausmache und stellte die Frage, ob dies gerechtfertigt und akzeptabel sei. Eine weitere Diskussion entstand darüber, ob der Haushaltsausschuss alleine über Ausgaben von über 7,5 Millionen Euro entscheiden darf oder ob das gesamte Parlament involviert werden sollte.

Die Klage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag richtet sich gegen den Beschluss einer außergewöhnlichen Notlage und das Brandenburg-Paket im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024. Ende 2022 hatte der Landtag eine Notlage erklärt, um neue Schulden für Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Kommunen, Krankenhäusern, Familien und der Wirtschaft zu ermöglichen. Die AfD-Fraktion sieht diese Notlage als nicht gerechtfertigt an, da sie der Ansicht ist, dass der Ukraine-Krieg bereits absehbar war. Zudem kritisieren sie die unzureichende Begründung bestimmter Hilfsmaßnahmen, wie beispielsweise Projekte im Bereich des Klimaschutzes und eine vorgesehene Pauschale.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die außergewöhnliche Notsituation für 2024 separat erklärt, um die Absicherung des Hilfspakets zu gewährleisten. Die umstrittene Pauschale wurde daraufhin gestrichen. Die juristischen Vertreter des Landtags und der Landesregierung verteidigten ihr Vorgehen während der Verhandlung. Die endgültige Entscheidung über die Klage wird für den 21. Juni erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht die Frage der Notlage aus formellen Gründen nicht behandeln wird, da es sich um einen einfachen Beschluss des Landtags handelte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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