In Brandenburg wurden zwei kaputte Windräder in Schünow unter Denkmalschutz gestellt, was eine ungewöhnliche Entscheidung ist und zu Diskussionen führt. Diese Windkraftanlagen, die seit Jahren stillstehen und aufgrund von Defekten nicht mehr funktionieren, wurden als historische Relikte des frühen Windkraftausbaus der 1990er Jahre anerkannt. Die Aktion wurde durch einen Antrag des Vereins „Windkraft-Arche“ ermöglicht, der erfolgreich vom Denkmalamt genehmigt wurde. Somit erspart sich die Besitzerin Jeannine Weinrich die hohen Abrisskosten für die Windräder.
Die Entscheidung, kaputte Windräder unter Denkmalschutz zu stellen, stößt bei einigen Personen auf Kritik. Peter Vida, der Freie-Wähler-Chef in Brandenburg, äußert seine Besorgnis, dass dies als Präzedenzfall dienen könnte und bald viele zerstörte Windräder im ganzen Land als Denkmäler erhalten bleiben. Der Leiter des Denkmalamts, Thomas Drachenberg, kontert die Kritik mit der Frage, ob es ausreichen würde, nur zwei Schlösser unter Denkmalschutz zu stellen oder ob alle 150 Schlösser geschützt werden sollten.
Die Diskussion um den Denkmalschutz für kaputte Windräder wirft die Frage auf, ob wirtschaftliche Interessen oder historische Bedeutung bei solchen Entscheidungen den Ausschlag geben sollten. Die Sorge, dass veraltete und funktionsunfähige Windkraftanlagen die Landschaft verschandeln könnten, steht im Kontrast zur Anerkennung der Geschichte und Entwicklung des Windkraftsektors. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickeln wird und ob ähnliche Fälle in anderen Regionen Deutschlands auftreten werden.