PotsdamReisen

Österreichischer Rechtsextremist Sellner siegt vor Gericht gegen Einreiseverbot

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat entschieden, dass der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner vorerst weiterhin nach Deutschland einreisen darf. Dieser Beschluss erging aufgrund eines Eilantrags Sellners gegen ein von der Stadt Potsdam verhängtes bundesweites Einreiseverbot. Das Gericht sah Fehler in der Begründung der Stadt für das Verbot, wodurch eine aufschiebende Wirkung gegen das Einreiseverbot hergestellt wurde.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts basierte darauf, dass die Stadt Potsdam nicht ausreichend die „tatbestandlichen Voraussetzungen“ für das Einreiseverbot erfüllt hatte. Das Gericht erklärte, dass Sellners Widerspruch voraussichtlich erfolgreich sein werde und die Verfügung im Eilverfahren als rechtswidrig angesehen wurde. Die Stadt konnte die behauptete Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht hinreichend belegen.

Trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Potsdam die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Sellner selbst äußerte sich optimistisch über die Entwicklung und plant, bald wieder nach Deutschland zu reisen, um seine politischen Ziele zu verfolgen. Das Einreiseverbot war Anfang des Jahres wegen eines Vortrags Sellners auf einem Treffen radikaler Rechter in Potsdam verhängt worden, was landesweit Proteste auslöste. Sellner hatte über die sogenannte Remigration gesprochen, die eine Massenauswanderung von Menschen mit ausländischen Wurzeln, auch mit deutschem Pass, vorsieht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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