Potsdam

Gericht hebt Einreiseverbot für rechtsextremen Aktivisten auf

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat entschieden, dass der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner vorerst weiterhin nach Deutschland einreisen darf. Dies erfolgte aufgrund eines Eilantrags von Sellner gegen das bundesweite Einreiseverbot, das von der Stadt Potsdam verhängt wurde. Das Gericht setzte eine aufschiebende Wirkung gegen das Verbot durch und argumentierte, dass die Begründung der Stadt nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen so schwerwiegenden Eingriff erfüllte.

Sellner äußerte sich erleichtert über die Entscheidung auf Telegram und kündigte an, bald nach Deutschland zurückzukehren, um seine Ansichten zur Remigration und Deislamisierung noch lauter zu vertreten. Das Einreiseverbot wurde Anfang des Jahres von der Ausländerbehörde von Potsdam aufgrund eines Vortrags Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter verhängt, was landesweit Proteste auslöste.

Die Stadt Potsdam hatte Sellner nach dem Treffen das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland für drei Jahre entzogen und damit das Einreiseverbot begründet. Sellner hatte die Maßnahme angefochten, was zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts führte. Die Stadt hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, um gegen die aufschiebende Wirkung vorzugehen.

Sellner hatte vor kurzem Potsdam besucht und sich über das Einreiseverbot lustig gemacht, da er ungehindert einreisen konnte. Die Stadt Potsdam zeigte sich bereits im Vorfeld entschlossen, einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit zu führen und betonte ihre Bereitschaft, den Weg weiterzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt, da das Oberverwaltungsgericht noch über eine Beschwerde der Stadt Potsdam entscheiden könnte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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