Kriminalität und JustizOder-Spree

Stärkung der Netzwerke im Kinderschutz: Frühe Hilfen und Familienhebammen

Im Landkreis Oder-Spree werden im Rahmen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz aufgebaut und weiterentwickelt, insbesondere im Bereich Früher Hilfen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, sich über das jeweilige Angebotsspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung zu klären und Verfahren im Kinderschutz abzustimmen.

Das Netzwerk umfasst verschiedene Einrichtungen und Dienste, darunter die öffentliche und freie Jugendhilfe, Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Krankenhäuser, Beratungsstellen für soziale Problemlagen und weitere Institutionen. Die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk wird in der Regel vom örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert, wobei die Beteiligten Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen sollen.

Um Frühe Hilfen zu fördern, wird das Netzwerk durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt. Die Bundesregierung unterstützt diesen Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen finanziell durch eine zeitlich begrenzte Bundesinitiative. Diese Initiative wird über mehrere Jahre mit Millionen Euro ausgestattet. Nach Ablauf der Befristung wird ein Fonds eingerichtet, um die Netzwerke Früher Hilfen langfristig zu sichern und die psychosoziale Unterstützung von Familien zu gewährleisten. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ländern geregelt.

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